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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Oeffentliche Bekanntmachung Hundesteuerbescheid

An alle Hundehalter!

Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2023 für die Stadt Schleusingen mit den Ortsteilen Altendambach, Breitenbach, Erlau, Fischbach, Geisenhöhn, Gethles, Gottfriedsberg, Heckengereuth, Hinternah, Hirschbach, Oberrod, Rappelsdorf, Ratscher, Schleusingerneundorf, Silbach, St. Kilian und Waldau.

Die Steuersätze für die Erhebung der Hundesteuer sind gegenüber dem Kalenderjahr 2022 unverändert geblieben. Somit wird auf die Versendung der Hundesteuerbescheide für das Kalenderjahr 2023 verzichtet.

Für all diejenigen Hundehalter, bei denen sich an den Voraussetzungen zur Erhebung der Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung vom 09.04.2019 und der 1. Änderungssatzung vom 11.02.2020 seit der letzten Bescheiderstellung nichts geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Hundesteuer wird in einem Betrag am 01.07.2023 zur Zahlung fällig.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen einen Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schleusingen einzulegen. Der Widerspruch kann auch per De-Mail mit Absendererkennung an die De-Mail-Adresse: info@schleusingen.de-mail.de eingelegt werden.

Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages.

Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.

Alle Steuerpflichtigen, die nicht am Bankeinzug teilnehmen, werden gebeten, die Hundesteuer spätestens zum oben genannten Termin auf die folgende Bankverbindung der Stadtkasse zu überweisen.

BIC:

HELADEF1HIL

IBAN:

DE06 8405 4040 1170 1017 19

Kreissparkasse Hildburghausen

Eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist jederzeit möglich.

Vordrucke erhalten Sie im Rathaus sowie im Internet unter: www.schleusingen.de.

Um Nachzahlungen und Bußgelder zu vermeiden, werden alle Hundebesitzer, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, aufgefordert, dies umgehend zu erledigen.

Schleusingen, den 31.03.2023

gez. André Henneberg

Bürgermeister