Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die Stadt Schleusingen auf Grund des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Schleusingen vom 19.03.2024 die folgende 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung:
Artikel I
1. § 16 Absatz 6 wird neu gefasst:
§ 16
Entschädigungen
(6) Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden Tag eine pauschale Entschädigung von 50,00 Euro pro Tag.
2. § 17 wird neu gefasst:
§ 17
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Satzungen und behördliche Verordnungen sowie Benutzungs- und Entgeltordnungen werden in ihrem vollen Wortlaut durch Veröffentlichungen auf der Internetseite der Stadt Schleusingen www.schleusingen.de/bekanntmachungen/ rechtswirksam bekanntgemacht. Die Satzungen können während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung kostenfrei eingesehen werden und gegen Kostenerstattung ist ein Ausdruck erhältlich.
Die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse werden durch Abdruck des Beschlusstitels und des Beschlusstextes zusammen mit dem Abstimmungsergebnis auf der Internetseite der Stadt Schleusingen www.schleusingen.de/bekanntmachungen/ bekannt gemacht.
(2) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung über Zeit, Ort und Tagesordnung unter Angabe der einzelnen Beratungsgegenstände der Sitzungen des Stadtrates und der beschließenden Ausschüsse werden auf der Internetseite der Stadt Schleusingen www.schleusingen.de/bekanntmachungen/ veröffentlicht sowie durch Aushang an der Verkündungstafel am Rathaus in Schleusingen, Markt 9.
(3) Für sonstige gesetzlich erforderliche Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend, sofern Bundes- oder Landesrecht nicht etwas Anderes bestimmen.
(4) Die gesetzlich erforderlichen öffentlichen und ortsüblichen Bekanntmachungen im Zusammenhang mit Wahlen erfolgen auf der Internetseite der Stadt Schleusingen www.schleusingen.de/bekanntmachungen/.
(5) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung über Zeit, Ort und Tagesordnung unter Angabe der einzelnen Beratungsgegenstände sowie die öffentlich gefassten Beschlüsse der Sitzungen der Ortsteilräte werden durch Aushang an der Verkündungstafel am Rathaus in Schleusingen, Markt 9 sowie an den Bekanntmachungstafeln des jeweilig betroffenen Ortsteils bekannt gemacht. Die Bekanntmachungstafeln sind:
| Ortsteil | Bekanntmachungstafel |
| Ortsteil Fischbach | Langes Tal 3 (Ortseingang links) |
| Ortsteil Geisenhöhn | Zum Schulberg (Dorfplatz Ortsmitte) |
| Ortsteil Gethles | Dorfplatz |
| Ortsteil Gottfriedsberg | Ecke Neue Dorfstr./Am Brunnengrund (Ortsmitte) |
| Ortsteil Heckengereuth | Am Bergsee (gegenüber Alte Schule) |
| Ortsteil Nahetal | Hinternah: An der Nahe 2 (ev. Gemeindezentrum) Schleusingerneundorf: Metzenbach 1 (ehem. Feuerwehrgerätehaus) Silbach: Dorfstr. (Bushaltestelle) |
| Ortsteil Ratscher | Ratschner Anger 24 (Vereinshaus Alte Schule) |
| Ortsteil Rappelsdorf | Alte Dorfstr. 3 (Vereinshaus Alte Schule) |
| Ortsteil St. Kilian | Altendambach: Dambachtal (Parkplatz Höhe Kirche) Breitenbach: Zum Vessertal 101 (Kindergarten) Erlau: Erlauer Hauptstr. 50 (Park/Feuerwehrgerätehaus) Hirschbach: Im Erletal 11 (Bushaltestelle) St. Kilian: Breitenbacher Str. (Bushaltestelle) |
| Ortsteil Waldau-Oberrod | Oberrod: Schleusinger Str. (Grünanlage) Waldau: Hauptstr. 66 (Bushaltestelle Einfahrt Auenweg) |
(6) Kann die in den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebene Bekanntmachungsform wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse nicht eingehalten werden, so genügt in dringenden Fällen als öffentliche Bekanntmachung jede andere geeignete Form der Bekanntgabe, die eine ausreichende Unterrichtung der Einwohner gewährleistet. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses in der Form, in der sie sonst öffentlich bekanntzumachen wäre, zu veröffentlichen; auf die Form ihrer Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen.
Artikel II
Die 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Schleusingen vom 16.09.2019 tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Schleusingen, den 04.04.2024
gez. André Henneberg — - Siegel -
Bürgermeister
Stadt Schleusingen
Mit Schreiben vom 02.04.2024 des Landratsamtes Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, wurde vorstehende Satzung gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der aktuell gültigen Fassung rechtsaufsichtlich genehmigt.
Schleusingen, den 04.04.2024
sez. André Henneberg — - Siegel -
Bürgermeister
Stadt Schleusingen