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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

An alle Hundehalter!

Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025 für die Stadt Schleusingen mit den Ortsteilen Altendambach, Breitenbach, Erlau, Fischbach, Geisenhöhn, Gethles, Gottfriedsberg, Heckengereuth, Hinternah, Hirschbach, Oberrod, Rappelsdorf, Ratscher, Schleusingerneundorf, Silbach, St. Kilian und Waldau.

Die Steuersätze für die Erhebung der Hundesteuer sind gegenüber dem Kalenderjahr 2024 unverändert geblieben. Somit wird auf die Versendung der Hundesteuerbescheide für das Kalenderjahr 2025 verzichtet.

Für all diejenigen Hundehalter, bei denen sich an den Voraussetzungen zur Erhebung der Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung vom 09.04.2019 und der 1. Änderungssatzung vom 11.02.2020 seit der letzten Bescheiderstellung nichts geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Hundesteuer wird in einem Betrag am 01.07.2025 zur Zahlung fällig.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Schleusingen, Markt 9 in 98553 Schleusingen erhoben werden.

Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages.

Hinweis:

Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte Signatur entspricht nicht der geforderten Form.

Das elektronische Dokument darf eine Größe von 30 MB nicht überschreiten und muss eines der folgenden Formate aufweisen: PDF TIFF DOCX

Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.

Alle Steuerpflichtigen, die nicht am Bankeinzug teilnehmen, werden gebeten, die Hundesteuer spätestens zum oben genannten Termin auf die folgende Bankverbindung der Stadtkasse zu überweisen.

BIC:

HELADEF1HIL

IBAN:

DE06 8405 4040 1170 1017 19

Kreissparkasse Hildburghausen

Eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist jederzeit möglich.

Vordrucke erhalten Sie im Rathaus sowie im Internet unter: www.schleusingen.de

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nach § 1 Abs. 2 der o. g. Hundesteuersatzung eine Anmeldepflicht besteht. Die Hundehalter von noch nicht angemeldeten Hunden werden deshalb aufgefordert, diese unverzüglich anzumelden.

Wer seiner Anmeldepflicht nicht nachkommt, kann nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 € belegt werden.

Schleusingen, den 15.05.2025

gez. Alexander Brodführer

Bürgermeister