Die Jagdgenossenschaft Schleusingen hat in ihrer Mitgliederversammlung am 25.03.2025 die Auszahlung der Jagdpacht für das Jagdjahr 2024/2025 beschlossen.
Alle Jagdgenossen (Grundstückseigentümer), die bejagbare Flächen in der Gemarkung Schleusingen haben, können den Reinertrag der Jagdpacht geltend machen.
Anträge sind schriftlich mit Angaben zum Grundstück (Flur und Flurstücksnummer) unter Vorlage des aktuellen Grundbuchauszuges sowie Angaben der Bankverbindung bis spätestens 30.11.2025 bei der Stadtverwaltung Schleusingen zu stellen. Nicht geltend gemachte Ansprüche erlöschen zum 30.11.2025.
Alexander Brodführer
Jagdvorsteher
Schleusingen, den 05.05.2025