Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ausschreibung

Jagdverpachtung Jagdgenossenschaft Geisenhöhn

Nach Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 26.03.2026 gibt die Jagdgenossenschaft Geisenhöhn, vertreten durch den Notvorstand Stadt Schleusingen, bekannt, dass der Jagdbezirk Geisenhöhn ab Juli 2026 neu zu verpachten ist.

Gesamtfläche des Jagdbezirkes:

422 ha

Jagdbare Fläche (lt. §4 ThJGAVO):

164 ha landwirtschafliche Nutzfläche

220 ha Wald

3 ha Gewässer

35 ha sonstige Fläche

Pachtdauer:

12 Jahre

Die Verpachtung erfolgt mittels Einholung schriftlicher Angebote. Zur Angebotsabgabe sind nur Bieter mit Wohnsitz im Umkreis von 10 km um die Grenzen des Jagdbezirks Geisenhöhn zugelassen.

Bei der Abgabe der schriftlichen Angebote sind folgende Bedingungen zu beachten:

1.

Eine Verpachtung erfolgt nur an pachtberechtigte Jäger, die ihren Hauptwohnsitz im Umkreis von 10 km um die Grenzen des Jagdbezirkes Geisenhöhn haben.

2.

Die Übernahme von Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt zu 100 % durch den Pächter.

3.

Den Angebotsunterlagen ist der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung beizufügen.

Gemäß § 4 Abs. (13) Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes (ThJGAVO) sind die Pachtangebote schriftlich im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:

Nicht öffnen - Angebot Jagdpacht Geisenhöhn

Rückseite:

Kontaktdaten des Bewerbers

einzureichen. Mit dem Angebot ist eine Kopie des gültigen Jagdscheines abzugeben.

Angebotsfrist:

12.06.2026, 11 Uhr

Das Pachtangebot richten Sie bitte an: 

Jagdgenossenschaft Geisenhöhn

c/o Stadt Schleusingen

Markt 9

98553 Schleusingen

Der Entwurf des Pachtvertrages mit den Pachtbedingungen und eine Karte des Jagdreviers liegen ab dem 29.05.2026 zu den Sprechzeiten zur Einsichtnahme im Bauamt der Stadtverwaltung Schleusingen, Zimmer 1.3 aus.

gez.

Alexander Brodführer

Jagdvorsteher - Notvorstand JG Geisenhöhn