Nach Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 26.03.2026 gibt die Jagdgenossenschaft Geisenhöhn, vertreten durch den Notvorstand Stadt Schleusingen, bekannt, dass der Jagdbezirk Geisenhöhn ab Juli 2026 neu zu verpachten ist.
| Gesamtfläche des Jagdbezirkes: | 422 ha |
| Jagdbare Fläche (lt. §4 ThJGAVO): | 164 ha landwirtschafliche Nutzfläche |
| 220 ha Wald |
| 3 ha Gewässer |
| 35 ha sonstige Fläche |
| Pachtdauer: | 12 Jahre |
Die Verpachtung erfolgt mittels Einholung schriftlicher Angebote. Zur Angebotsabgabe sind nur Bieter mit Wohnsitz im Umkreis von 10 km um die Grenzen des Jagdbezirks Geisenhöhn zugelassen.
Bei der Abgabe der schriftlichen Angebote sind folgende Bedingungen zu beachten:
| 1. | Eine Verpachtung erfolgt nur an pachtberechtigte Jäger, die ihren Hauptwohnsitz im Umkreis von 10 km um die Grenzen des Jagdbezirkes Geisenhöhn haben. |
| 2. | Die Übernahme von Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt zu 100 % durch den Pächter. |
| 3. | Den Angebotsunterlagen ist der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung beizufügen. |
Gemäß § 4 Abs. (13) Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes (ThJGAVO) sind die Pachtangebote schriftlich im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:
| Nicht öffnen - Angebot Jagdpacht Geisenhöhn | |
| Rückseite: | Kontaktdaten des Bewerbers |
einzureichen. Mit dem Angebot ist eine Kopie des gültigen Jagdscheines abzugeben.
| Angebotsfrist: | 12.06.2026, 11 Uhr |
Das Pachtangebot richten Sie bitte an:
Jagdgenossenschaft Geisenhöhn
c/o Stadt Schleusingen
Markt 9
98553 Schleusingen
Der Entwurf des Pachtvertrages mit den Pachtbedingungen und eine Karte des Jagdreviers liegen ab dem 29.05.2026 zu den Sprechzeiten zur Einsichtnahme im Bauamt der Stadtverwaltung Schleusingen, Zimmer 1.3 aus.
gez.
Alexander Brodführer
Jagdvorsteher - Notvorstand JG Geisenhöhn