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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 4/2026
Mitteilungen
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Jagdgenossenschaft Geisenhöhn

Einladung

zur

Versammlung der Jagdgenossenschaft Geisenhöhn

Am:

Donnerstag, den 18.06.2026

Um:

16:30 Uhr (Einlass ab 15:30 Uhr)

Ort:

Vereinshaus, Zum Schulberg 31,

98553 Schleusingen OT Geisenhöhn

Tagesordnung

1.

Begrüßung und Eröffnung der Versammlung

2.

Bekanntgabe der Tagesordnung

3.

Wahl des Jagdvorstandes

4.

Eröffnung der Angebote zur Jagdverpachtung

5.

Beschluss zur Jagdverpachtung

6.

Anfragen und Informationen

Teilnahmeberechtigung: Mitglied der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.

Jagdkataster: Das Verzeichnis der Genossen liegt in der Zeit vom 01.06. bis 12.06.2026 in der Stadt Schleusingen, Bauamt zur Einsichtnahme aus. Änderungen im Grundeigentum (Verkauf, Erbe) sind dem Vorstand vorab durch Nachweise (Grundbuchauszug, Erbschein) anzuzeigen.

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse

1.

durch seinen Ehegatten

2.

durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten,

3.

durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder

4.

durch einen bevollmächtigen Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht an den einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.

Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten.

Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Alexander Brodführer

Notvorstand