1. | Aufgrund §§ 53 ff der Thüringer Kommunalordnung in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Stadt Schleusingen folgende Haushaltssatzung: |
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 19.977.300 € |
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.679.900 € |
ab.
§ 2
1) Die Stadt Schleusingen hat keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
§ 4*
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Schleusingen wird auf 400.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
*nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 370 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 375 v.H. | |
Gemäß Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Schleusingen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Schleusingen, den 02.05.2024
Stadt Schleusingen
gez. Andrè Henneberg
Bürgermeister — - Siegel -
| 2. | Das Landratsamt Hildburghausen hat mit Schreiben vom 30.04.2024, AZ 15-GM/0033-24 den Eingang der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 bestätigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| 3. | Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 03.05.2024 bis 17.05.2024 öffentlich in der Stadtverwaltung, Markt 9, Kämmerei, während der allgemeinen Dienststunden aus. |
Schleusingen, den 02.05.2024
gez. Andrè Henneberg
Bürgermeister