Gemäß § 17 der 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schleusingen vom 04.04.2024 sind u.a. zukünftig Satzungen und behördliche Verordnungen sowie Benutzungs- und Entgeltordnungen durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Schleusingen rechtskräftig bekanntzumachen.
Wir weisen rein vorsorglich darauf hin, dass ab sofort alle Bekanntmachungen auf der Homepage der Stadt Schleusingen erfolgen werden.
Es ist vorgesehen, diese aber weiterhin informativ im Amtsblatt zu veröffentlichen.