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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Satzung

über die Erhebung und Festsetzung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Schleusingen

Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG), in Verbindung mit den §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. S. 965) sowie in Verbindung mit den §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Stadt Schleusingen folgende Satzung über die Erhebung und Festsetzung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung).

§ 1

Steuerhebesätze

Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuer werden für die Stadt Schleusingen wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

271 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

370 v. H.

2.

Gewerbesteuer

375 v. H.

§ 2

In-Kraft-Treten

(1) Die Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung und Festsetzung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Schleusingen vom 28.11.2022 außer Kraft.

Schleusingen, den 02.05.2024

gez. André Henneberg

Bürgermeister —  -Siegel-

Das Landratsamt Hildburghausen hat mit Schreiben vom 23.04.2024, AZ 15-GM/0035-24 den Eingang der Satzung über die Erhebung und Festsetzung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Schleusingen bestätigt.

gez. Andrè Henneberg

Bürgermeister  — -Siegel-

Schleusingen, den 02.05.2024