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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

1.

Am 26. Mai 2024 finden die Kommunalwahlen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.

Für die eventuellen Stichwahlen am 09.06.2024 gelten die Regelungen der Wahlbekanntmachung entsprechend.

2.

Die Stadt Schleusingen bildet 11 Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich

Wahlbezirk 1:

Ratssaal

Poststraße 4

98553 Schleusingen

Wahlbezirk 2 (mit dem Ortsteil Fischbach):

Rehabilitationszentrum

Hildburghäuser Straße 36

98553 Schleusingen

Wahlbezirk 3:

Regelschule Schleusingen

Helmut-Kohl-Str. 7

98553 Schleusingen

Wahlbezirk 4:

Alte Schule

OT Gethles

An der Hauptstr. 32

98553 Schleusingen

Wahlbezirk 5 (mit den Ortsteilen Geisenhöhn, Gottfriedsberg, Ratscher, Rappelsdorf):

Alte Schule

OT Rappelsdorf

Alte Dorfstr. 3

98553 Schleusingen

Wahlbezirk 6 (mit den Ortsteilen Heckengereuth, Oberrod, Waldau):

Dorfgemeinschaftshaus

OT Waldau

Hauptstr. 18

98553 Schleusingen

Wahlbezirk 7 (mit den Ortsteilen Hinternah, Silbach):

Brandtsköppshaus

OT Hinternah

Springelbacher Weg 2

98553 Schleusingen

Wahlbezirk 8:

Bürgerhaus

OT Schleusingerneundorf

Glasbach 7

98553 Schleusingen

Wahlbezirk 9 (mit den Ortsteilen Breitenbach, St. Kilian):

Kulturhaus

OT St. Kilian

Denkmalsweg 7

98553 Schleusingen

Wahlbezirk 10:

Sportkomplex

OT Erlau

Unterm Dorfe 2

98553 Schleusingen

Wahlbezirk 11 (mit den Ortsteilen Altendambach, Hirschbach):

Neues Bürgerhaus

OT Altendambach

Dambachtal 109

98553 Schleusingen

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses wurden zwei Briefwahlvorstände gebildet. Die Arbeitsräume der Briefwahlvorstände befinden sich im Künstlerhof „Roter Ochse“ Elisabethstraße 8, 98553 Schleusingen.

Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag, dem 26. Mai 2024 um 16:00 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:

3.1. Wahl der Stadtratsmitglieder / Kreistagsmitglieder

Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern).

3.2 Wahl des Landrates

Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.

3.3 Wahl der Ortsteilbürgermeister

3.3.1 Für den Ortsteil Rappelsdorf

Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.

3.3.2 Für die Ortsteile Fischbach, Gethles, Gottfriedsberg, Heckengereuth, Ratscher, St. Kilian und Waldau-Oberrod

Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen.

3.3.3 Für die Ortsteile Geisenhöhn und Nahetal

Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf eintragen.

3.4 eventuelle Stichwahl Landrat / Ortsteilbürgermeister am 09.06.2024

Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.

4.

Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

5.

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.

6.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 26. Mai 2024 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Der Briefwahlvorstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.

7.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches):

8.

Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 27. Mai 2024 und ggf. am Dienstag, dem 28. Mai 2024 jeweils um 7:30 Uhr bis voraussichtlich 16 Uhr im Ratszimmer im Rathaus der Stadtverwaltung Schleusingen, Zimmer 2.6, Markt 9. 98553 Schleusingen für alle Wahlbezirke fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.

9.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.

Schleusingen, 13.05.2024

gez.

Sebastian Fleischmann

Stadtwahlleiter