Vorhaben: Straßenschlussvermessung „Pendlerparkplatz an der A73“ AS Schleusingen
In der
Gemeinde: Schleusingen
Gemarkung: Schleusingen
Betroffene Flurstücke:
Flur: 10
Flurstücke: 33/2, 34/2, 35/3, 36, 37, 38, 171/15, 176, 177/5, 487/39
wurde eine Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 03.07.2026 - 03.08.2026
während der Öffnungszeiten
| Montag bis Mittwoch | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
und nach Vereinbarung
in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. (FH) Eckhard Bartenstein, Obere Braugasse 15 in 98646 Hildburghausen, eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Dipl.-Ing. (FH) E. Bartenstein, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Obere Braugasse 15 in 98646 Hildburghausen Widerspruch eingelegt werden.
Veröffentlichung auf unserer Internetseite
www.vermessung-hildburghausen.de
Hildburghausen, den 12.06.2026
gez. Eckhard Bartenstein
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur