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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungskostensatzung Stadt Schleusingen

Die Stadt Schleusingen erlässt aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 in der aktuell gültigen Fassung, der §§ 1, 2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der aktuell gültigen Fassung sowie des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 in der aktuell gültigen Fassung nach Beschluss des Stadtrates der Stadt Schleusingen in seiner Sitzung am 23.05.2023 die folgende Satzung:

§ 1

(1)

Die Stadt Schleusingen erklärt für die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) nebst der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) für anwendbar.

(2)

Für Amtshandlungen im übertragenen Wirkungskreis gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) in der jeweils gültigen Fassung sowie einschlägige Sondergesetze.

(3)

Gebühren, die aufgrund von Gesetzen, anderer Rechtsvorschriften oder kommunaler Satzungen erhoben werden, bleiben von dieser Satzung unberührt.

(4)

Für einzelne Amtshandlungen richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem anliegenden Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung, das Bestandteil dieser Satzung ist. Die Regelung des Absatzes 1 finden insofern keine Anwendung.

§ 2

(1)

Auf Verwaltungsverfahren, die vor Inkrafttreten dieser Satzung begonnen wurden, aber im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung noch nicht abgeschlossen sind, sind die Bestimmungen dieser Satzung anzuwenden.

(2)

Die Verwaltungskostensatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungskostensatzung vom 14.10.2019 außer Kraft

Schleusingen, den 20.06.2023

gez. André Henneberg  —  - Siegel -

Bürgermeister

Mit Schreiben vom 19.06.2023 des Landratsamtes Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, wurde vorstehende Satzung gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der aktuell gültigen Fassung rechtsaufsichtlich bestätigt.

Schleusingen, den 20.06.2023

gez. André Henneberg  — - Siegel -

Bürgermeister

Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Schleusingen

Besondere Verwaltungskosten

1. Haupt- und Finanzverwaltung

a)

Unbedenklichkeitsbescheinigung über

gezahlte städtische Steuern und Gebühren

15,00 €

b)

Hundesteuermarke

5,00 €

c)

Ersatz einer Hundesteuermarke

5,00 €

d)

Bescheinigung über gezahlte Steuern und Abgaben

15,00 €

2. Ordnungsangelegenheiten

a)

Erteilung einer Baumfällgenehmigung

25,00 €

b)

Aufbewahrung von Fundsachen pro Jahr

Fundsachen im Werte bis zu

10,00 €

1,00 €

Fundsachen im Werte von

10,50 € bis

25,00 €

2,00 €

Fundsachen im Werte von

25,50 € bis

50,00 €

3,00 €

Fundsachen im Werte von

50,50 € bis

150,00 €

6 %

für den Mehrwert zusätzlich höchstens

2 %

bei sperrigen Fundsachen können höhere Kosten festgesetzt werden

3. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

a)

Bescheinigung über Nichtbestehen

bzw. Nichtausübung eines gesetzlichen

Vorkaufsrechts,

50,00 €

b)

Befreiung vom Anschluss-

und/oder Benutzungszwang

5,00 €

bis 150,00 €

c)

Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung

aufgrund einer Satzung

5,00 €

bis 150,00 €

d)

Neuerteilung von Hausnummern,

je Hausnummer

30,00 €