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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Schleusingen am 26. Mai 2024

1. Der Stadtwahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2024 folgendes Wahlergebnis für die Stadtratsmitgliederwahl der Stadt Schleusingen bestätigt:

Zahl der Wahlberechtigten:

8.949

Zahl der Wähler:

6.230

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

125

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

6.105

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt:

18.191

2. Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

3. Durch die Ergebnisermittlung wurde folgende Sitzverteilung im Stadtrat errechnet:

Die Linke erhält:

1 Sitze

CDU erhält:

7 Sitze

SPD erhält:

1 Sitze

FWS erhält:

4 Sitze

FWW erhält:

2 Sitze

BZH erhält:

2 Sitze

AKTIV erhält:

1 Sitze

18sind1 erhält:

6 Sitze

4. Folgende Bewerber in den jeweiligen Wahlvorständen sind nach § 22 Abs. 5 ThürKWG gewählt worden:

5. Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde dem Amt für Kommunalaufsicht, Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Schleusingen, 31. Mai 2024

gez.

Sebastian Fleischmann

Stadtwahlleiter