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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der Ortsteilbürgermeister am 26. Mai sowie der Stichwahl am 9. Juni 2024

1. Der Stadtwahlausschuss hat in seinen Sitzungen am 28. Mai und 11. Juni 2024 folgende Wahlergebnisse für die Wahl der Ortsteilbürgermeister der Ortsteile mit Ortsteilverfassung Fischbach, Geisenhöhn, Gethles, Gottfriedsberg, Heckengereuth, Nahetal, Rappelsdorf, Ratscher, St. Kilian und Waldau-Oberrod am 26. Mai sowie der Stichwahl des Ortsteiles Rappelsdorf am 9. Juni 2024 festgestellt:

Fischbach:

Zahl der Wahlberechtigten:

95

Zahl der Wähler:

80

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

4

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

76

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Zum Ortsbürgermeister des Ortsteiles Fischbach ist gewählt:

Petra Klett

Geisenhöhn:

Zahl der Wahlberechtigten:

69

Zahl der Wähler:

52

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

9

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

43

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Zum Ortsbürgermeister des Ortsteiles Gottfriedsberg ist gewählt:

Michelle Höhn

Gethles:

Zahl der Wahlberechtigten:

306

Zahl der Wähler:

221

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

16

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

205

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Zum Ortsbürgermeister des Ortsteiles Gethles ist gewählt:

Ralf Kammbach

Gottfriedsberg:

Zahl der Wahlberechtigten:

91

Zahl der Wähler:

69

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

12

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

57

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Zum Ortsbürgermeister des Ortsteiles Gottfriedsberg ist gewählt:

Heiko Weigmann

Heckengereuth:

Zahl der Wahlberechtigten:

78

Zahl der Wähler:

57

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

8

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

49

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Zum Ortsbürgermeister des Ortsteiles Heckengereuth ist gewählt:

Udo Zitzmann

Nahetal:

Zahl der Wahlberechtigten:

1.664

Zahl der Wähler:

1.102

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

494

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

608

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Da bei der Wahl am 26. Mai 2024 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, fand am 9. Juni 2024 die Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.

Zahl der Wahlberechtigten:

1.663

Zahl der Wähler:

1.133

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

17

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

1.116

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Zum Ortsbürgermeister des Ortsteiles Nahetal ist gewählt:

Thomas Weigelt

Rappelsdorf:

Zahl der Wahlberechtigten:

225

Zahl der Wähler:

160

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

1

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

159

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Zum Ortsbürgermeister des Ortsteiles Rappelsdorf ist gewählt:

Marko Frühauf

Ratscher:

Zahl der Wahlberechtigten:

98

Zahl der Wähler:

73

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

3

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

70

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Zum Ortsbürgermeister des Ortsteiles Ratscher ist gewählt:

Oliver Möller

St. Kilian:

Zahl der Wahlberechtigten:

2.266

Zahl der Wähler:

1.615

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

170

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

1.445

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Zum Ortsbürgermeister des Ortsteiles St. Kilian ist gewählt:

Robin Lützelberger

Waldau-Oberrod:

Zahl der Wahlberechtigten:

721

Zahl der Wähler:

513

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

23

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

490

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Zum Ortsbürgermeister des Ortsteiles St. Kilian ist gewählt:

Andreas Witter

2. Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde dem Amt für Kommunalaufsicht, Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Schleusingen, 12. Juni 2024

gez.

Sebastian Fleischmann

Stadtwahlleiter