Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Waldauer Berg“ der Stadt Schleusingen (Kartengrundlage: basemap.de ©; Quelle: GDI-TH © I GeoBasis-DE © / BKG 2024; ohne Maßstab]
Der Stadtrat der Stadt Schleusingen hat am 11.06.2024 mit Beschluss-Nr. SR 006/01/2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Veröffentlichung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Waldauer Berg“ der Stadt Schleusingen [Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 21.05.2024 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.
Der Entwurf zur Veröffentlichung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Waldauer Berg“ der Stadt Schleusingen [Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 21.05.2024) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom 15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024
im Internet unter https://www.schleusingen.de/seite/695882/bekanntmachungen-bebauungspläne.html zur Einsicht bereitgestellt.
Es wird darauf hingewiesen,
| 1. | dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| 2. | dass Stellungnahmen elektronisch an bauamtsleitung@schleusingen.de übermittelt werden sollen, jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können, |
| 3. | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und |
| 4. | dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen [2. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet Waldauer Berg“ der Stadt Schleusingen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 21.05.2024)] in der Stadtverwaltung Schleusingen, Markt 9, 98553 Schleusingen während der allgemeinen Öffnungszeiten erfolgt. |
Die Lage des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Waldauer Berg“ [Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB] ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.
Das Plangebiet liegt zwischen den Ortsteilen Hinternah und Waldau der Stadt Schleusingen an der Landesstraße 2638. Es wird im Norden, Osten und Westen von mit Bäumen und Sträuchern bewachsenen Flächen begrenzt. Im Süden bildet die Landesstraße 2638 die Grenze. Im Plangebiet befindet sich die Straße „Waldauer Berg“.
Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hinternah, Flur 9. Die 2. Änderung beinhaltet die Flurstücke 135/2, 136/2, 137/6, 137/8 und 137/9 teilweise.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung ist auf den Wendeplatz der Gewerbeerschließungsstraße „Waldauer Berg“ sowie die angrenzende Baufläche einschließlich Pflanzbereichen begrenzt (vgl. Übersichtsplan).
Schleusingen, den 12.06.2024 — -Siegel-
H e n n e b e r g
Bürgermeister