Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die Stadt Schleusingen, die vom Stadtrat der Stadt Schleusingen in seiner Sitzung am 06.05.2025 beschlossene 1. Änderung zur Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Schleusingen beschlossen:
Artikel I
Im § 20 Absatz 2 wird die Nr. 8 neu gefasst:
| 8. | öffentliche Auftragsvergabeentscheidungen, Dienstleistungs- und Lieferauftragsentscheidungen im Rahmen der zugeordneten Aufgabenbereiche, bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtkosten von mehr als 30.000 Euro, aber nicht mehr als 80.000 Euro im Einzelfall, |
Im § 20 Absatz 3 wird die Nr. 10 neu gefasst:
| 10. | die Vergabe von Bauleistungen für die Vorbereitung und die Bauausführung (Vergabebeschluss) bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtkosten von mehr als 75.000 Euro, aber nicht mehr als 500.000 Euro im Einzelfall, |
Artikel II
Die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Schleusingen vom 12.11.2024 tritt mit Beschluss vom 06.05.2025 in Kraft.
Schleusingen, den 30.06.2025
gez.
Alexander Brodführer — - Siegel -
Bürgermeister
Stadt Schleusingen