Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die Stadt Schleusingen, die vom Stadtrat der Stadt Schleusingen in seiner Sitzung am 06.05.2025 beschlossene 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung:
Artikel I
1. § 9 Absatz 4 Punkt n) wird neu gefasst:
§ 9
Bürgermeister
| n) | die Entscheidung über die Vergabe von Lieferleistungen bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtkosten bis zu 30.000 Euro und Leistungen für die Vorbereitung und die Bauausführung (Vergabeschluss) bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtkosten bis zu 75.000 Euro, |
Artikel II
Die 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Schleusingen vom 12.11.2024 tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Schleusingen, den 30.06.2025
gez.
Alexander Brodführer — - Siegel -
Bürgermeister
Stadt Schleusingen
Mit Schreiben vom 16.06.2025 des Landratsamtes Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, wurde vorstehende Satzung gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der aktuell gültigen Fassung rechtsaufsichtlich bestätigt.
Schleusingen, den 30.06.2025
gez.
Alexander Brodführer — - Siegel -
Bürgermeister
Stadt Schleusingen