1. Aufgrund des § 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Stadt Schleusingen folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht (+) um | vermindert (-) um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
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| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf |
| € | € | € | € |
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| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 121.500 € | 0 € | 20.145.000 € | 20.266.500 € |
| die Ausgaben | 121.500 € | 0 € | 20.145.000 € | 20.266.500 € |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 1.148.100 € | 0 € | 1.206.400 € | 2.354.500 € |
| die Ausgaben | 1.148.100 € | 0 € | 1.206.400 € | 2.354.500 € |
§ 2
Die bisherige Festsetzung zur Kreditaufnahme bleibt unverändert.
§ 3
Die bisherige Festsetzung zu den Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.
§ 4*
§ 5
Die bisherige Festsetzung zum Höchstbetrag des Kassenkredites bleibt unverändert.
§ 6
Der Stellenplan bleibt unverändert.
*nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 7
Diese Nachtragssatzung tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Schleusingen, den 02.07.2025
Stadt Schleusingen — - Siegel -
gez.
Alexander Brodführer
Bürgermeister
2. Das Landratsamt Hildburghausen hat mit Schreiben vom 01.07.2025, AZ 15-Kna/0127-25 den Eingang der 1. Nachtrags- haushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2025 bestätigt und die vorfristige Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile gem. § 59 Abs. 4, § 63 Abs. 2 und § 65 Abs. 2 ThürKO.
3. Der 1. Nachtragshaushaltplan liegt in der Zeit vom 04.07.2025 bis 17.07.2025 öffentlich in der Stadtverwaltung Schleusingen, Markt 9, Kämmerei während der allgemeinen Dienststunden aus.
Schleusingen, den 02.07.2025
gez.
Alexander Brodführer
Bürgermeister