Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen Fassung, sowie der §§ 2, 10 bis 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der aktuell gültigen Fassung und des § 32 der Friedhofssatzung der Stadt Schleusingen erlässt die Stadt Schleusingen aufgrund des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Schleusingen in seiner Sitzung am 15.06.2026 die folgende 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schleusingen:
In der Anlage der Friedhofsgebührensatzung „Gebührenverzeichnis Friedhofsgebühren“ werden die folgenden Punkte geändert:
| 5. Bestattungs- und Umbettungskosten [€/Fall bzw. h] | |
| Leistung | Bestattungsgebühren |
| 5.1 Erdbestattung | 345,10 |
| 5.2 Urnenbestattung | 65,45 |
| 5.3 Stundensatz Exhumierung auf behördliche Anordnung | 41,65 |
| 5.4 Umbettung Sarg | 345,10 |
| 5.5 Umbettung Urne | 77,35 |
| 6. Gebühren für Trauerhalle [€/Fall] |
|
| Leistung | Benutzungsgebühren |
| 6.1 Bewirtschaftung Trauerhalle | 65,45 |
| 6.4 Benutzung Aufbahrungsraum | 29,75 |
Die 1. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schleusingen vom 06.02.2024 tritt zum 01.08.2026 in Kraft.
Schleusingen, den 15.07.2026
gez.
Alexander Brodführer - Siegel -
Bürgermeister
Stadt Schleusingen
Mit Schreiben vom 03.07.2026 des Landratsamtes Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, wurde vorstehende Satzung gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der aktuell gültigen Fassung rechtsaufsichtlich bestätigt.
Schleusingen, den 15.07.2026
gez.
Alexander Brodführer - Siegel -
Bürgermeister
Stadt Schleusingen