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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Schleusingen zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung)

1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Schleusingen zum Schutz des Baumbestandes

(Baumschutzsatzung)

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes und zur weiteren landesrechtlichen Regelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Thüringer Naturschutzgesetz – ThürNatG) vom 30. Juli 2019 (GVBl. S. 323) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit §§ 2 und 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der derzeit gültigen Fassung erlässt die Stadt Schleusingen auf Grund des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Schleusingen vom 23.05.2023 nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Baumschutzsatzung:

Artikel I

1. § 6 Abs. 4 Satz 1 wird neu gefasst:

(4)

Die Ausnahmegenehmigung gemäß Absatz 1 kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.

2. § 9 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz wird neu gefasst:

(1)

Ordnungswidrig im Sinne des § 14 Abs. 1 und § 35 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 8 des ThürNatG handelt,

3. § 9 Abs. 2 wird neu gefasst:

(2)

Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 35 Abs. 3 ThürNatG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden, soweit die Handlung nicht als Straftat mit Strafe bedroht ist. Nach § 35 Abs. 4 ThürNatG ist die zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Gemeinde im Fall des § 14 Abs. 1 ThürNatG.

Artikel II

Die 1. Änderungssatzung der Baumschutzsatzung der Stadt Schleusingen tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Schleusingen, den 10.07.2023

André Henneberg  —  - Siegel -

Bürgermeister

Stadt Schleusingen

Mit Schreiben vom 20.06.2023 des Landratsamtes Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, wurde vorstehende Satzung gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der aktuell gültigen Fassung rechtsaufsichtlich genehmigt.

Schleusingen, den 10.07.2023

André Henneberg  —  - Siegel -

Bürgermeister

Stadt Schleusingen