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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung 3. Änderung Bebauungsplan Hinterer Sättel - Aufstellungsbeschluss

Übersichtslageplan mit dem Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21-09/2002-2010-2017„Hinterer Sättel“ der Stadt Schleusingen (Kartengrundlage: DTK10 mit Nachtrag des Gebäudebestandes sowie Aktualisierungen; Quelle „Thüringen Viewer“, TLBG ©; ohne Maßstab)

Bekanntmachung

über den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21-09/2002-2010-2017 „Hinterer Sättel“ der Stadt Schleusingen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Schleusingen hat am 27.06.2023 mit Beschluss-Nr.SR 070/39/2023 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21-09/2002-2010-2017„Hinterer Sättel“ gefasst. Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Schleusingen, Flur 7 die Flurstücke 7, 8, 9, 24/1, 40/7, 40/14 (teilweise), 40/16, 40/17, 134/5 (teilweise), 134/7, 134/8 (teilweise), 137/6 (teilweise), 143/14, 143/15 (teilweise), 167/3 (teilweise), 171 und 175/10 sowie in der Gemarkung St. Kilian, Flur 2 die Flurstücke 355/20 (teilweise), 367, 377/64 (teilweise), 368/2, 368/3 und 591/369 (teilweise).

Das Plangebiet liegt nordöstlich der Kernstadt Schleusingen und südlich des Ortsteiles St. Kilian. Es ist Bestandteil des Werksgeländes der Wiegand-Glashüttenwerke GmbH, Werk Schleusingen. Entlang des Geltungsbereiches der 3. Änderung verläuft östlich die Straße „Am Sättel“. Die „Hainstraße“ begrenzt den Bereich der 3. Änderung im Süden. Im Norden endet die Straße „Friedrichswerk“ direkt am Plangebiet. Begrenzt wird der Geltungsbereich im Norden von der Straße „Ölmühlenweg“. Westlich wird die 3. Änderung im Wesentlichen durch den Breitenbach (Gewässer) begrenzt.

Die Lage des Bebauungsplans ist der Anlage 1 (Übersichtslageplan) zu entnehmen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Anlage 2 (Lageplan zum Aufstellungsbeschluss) zu entnehmen.

Der „Lageplan zum Aufstellungsbeschluss“ (Anlage 2) wird vom 07.08.2023 bis einschließlich 08.09.2023. in der Stadtverwaltung Schleusingen, Markt 9, Zimmer 1.2, 98553 Schleusingen während der Öffnungszeiten

Montag

9:00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag

9:00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9:00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag

9:00 Uhr bis 11.45 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind:

Die Stadt Schleusingen beabsichtigt entsprechend des Antrags der „Wiegand-Glashüttenwerke GmbH“ den Bebauungsplan „Hinterer Sättel“ zu ändern. Dabei wird mit der 3. Änderung der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hinterer Sättel“ nach Nordwesten erweitert. Im Rahmen der 3. Änderung erfolgen jedoch auch inhaltliche Änderungen in dem durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes bereits überplanten Bereich. In diesem Zusammenhang erfolgt jedoch keine gravierende Erweiterung des bereits bestehenden Werksgeländes, sondern im Wesentlichen eine weitere Überplanung des vorhandenen Werksgeländes der Wiegand-Glashüttenwerke GmbH. Mit der Überplanung soll die weitere Entwicklung des Betriebsstandortes langfristig gesichert werden. Das Ziel der 3. Änderung ist insbesondere Baurecht für einen Neubau einer Produktionshalle, eines Betriebsparkplatzes und eines weiteren Regenrückhaltebeckens zu schaffen. Dabei ersetzt der Neubau der Produktionshalle eine bereits seit mehreren Jahrzehnten in Betrieb befindliche Produktionsanlage, welche zwischenzeitlich für den geplanten Neubau abgerissen wurde.

Die für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinterer Sättel“ bereits bestehenden Geräusch-Emissionskontingente werden dabei überprüft und auf den durch die 3. Änderung erweiterten Geltungsbereich entsprechend angewandt. Durch die Kontingentierung der GI-Flächen (Industriegebiet) ist ein umfassender Lärmschutz der angrenzenden Wohnbebauung gewährleistet.

Zudem wird im Zuge der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hinterer Sättel“ die für den Bereich der 2. Änderung geltende Grundflächenzahl geprüft und an die Entwicklungsabsichten angepasst und die sich daraus ableitenden Kompensationsmaßnahmen im Bebauungsplan berücksichtigt.

Mit der weiteren Überplanung eines derzeit unbeplanten Bereiches, innerhalb des Werksgeländes der Wiegand-Glashüttenwerke GmbH, werden planungs- und baurechtliche Lücken geschlossen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert.

Zudem werden durch die weitere Überplanung die bisher unterschiedlichen Maßstäbe bei der Beurteilung von Baugenehmigungen nach § 30 Abs. 1 oder § 34 bzw. § 35 BauGB weiter vereinheitlicht und zukünftig für den gesamten Bereich des Bebauungsplanes nach § 30 Abs. 1 BauGB erfolgen können.

Da für die Stadt Schleusingen noch kein rechtskräftiger Flächennutzungsplan vorliegt, gilt der Bebauungsplan als vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB.

Anlage 1:

Schleusingen, den 14.07.2023  —  -Siegel-

gez. H e n n e b e r g

Bürgermeister