Übersichtslageplan mit dem Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans Nr. 44-11/2015 Sondergebiet Handel „Jägerhausstraße“ der Stadt Schleusingen (Kartengrundlage: basemap.de / BKG 2023; Quelle „Thüringen Viewer“, TLBG ©; ohne Maßstab)
Der Stadtrat der Stadt Schleusingen hat am 27.06.2023 mit Beschluss-Nr.SR 071/39/2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 44-11/2015 Sondergebiet Handel „Jägerhausstraße“ der Stadt Schleusingen [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 05.06.2023 gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 44-11/2015 Sondergebiet Handel „Jägerhausstraße“ der Stadt Schleusingen [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 05.06.2023) und die vorliegenden Schallimmissionsprognosen, Altlasten- und Baugrunduntersuchungen sowie die Auswirkungsanalyse werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 07.08.2023 bis einschließlich 08.09.2023
| Montag | 9:00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9:00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr bis 11.45 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung, Umweltbericht und die vorliegenden Schallimmissionsprognosen, Altlasten- und Baugrunduntersuchungen sowie die Auswirkungsanalyse) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung, auch auf den Internetseiten der Stadt Schleusingen unter https://www.schleusingen.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44-11/2015 Sondergebiet Handel „Jägerhausstraße“ der Stadt Schleusingen [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.
Er umfasst in der Gemarkung Schleusingen, Flur 16 die Flurstücke 12/7, 132/3, 132/7, 141/4, 141/6, 147/3, 150/5, 150/6, 150/7 (teilweise), 150/8, 150/9 (teilweise), 166/3, 166/4 (teilweise),167/9 (teilweise), 168 (teilweise), 169/1 (teilweise; Gewässer), 169/3 (teilweise), 170/3, 170/4 (Gewässer) und 172/3 (teilweise; Gewässer).
Das Plangebiet liegt in der Kernstadt von Schleusingen. Es wird im Nordwesten von der „Erle“ (Gewässer) und im Nordosten von Garagen und Wohnbebauung (Jägerhausstraße 11; Königstraße 9a) begrenzt. Im Osten grenzt ein stark durchgrüntes Wohngrundstück (Münzgasse 21), sowie im Süden dichte Wohnbebauung (u.a. Jägerhausstraße 3 und 4) an. Im Osten wird das Plangebiet u.a. von der Wohnbebauung „Suhler Straße 22“ begrenzt. Ein Teil der „Jägerhausstraße“ befindet sich im nördlichen Bereich des Plangebietes. Der „Mühlgraben“ quert von Norden nach Süden den Geltungsbereich, ist jedoch im gesamten Verlauf verrohrt und daher nicht sichtbar.
Schleusingen, den 14.07.2023 — -Siegel-
gez. H e n n e b e r g
Bürgermeister