Leistungsverzeichnis:
Winterdienst für Gemeindestraßen in Schleusingen, im Ortsteil Breitenbach für den Zeitraum 01.10.2023 bis 30.04.2025
1. Allgemeines
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengenpositionen sind nur überschlägig für ein Kalenderjahr ermittelte Größen, die aber nicht in jedem Jahr anfallen müssen. Deshalb kann darauf auch kein Anspruch erhoben werden.
| a. | Leistungsbeginn: 01.11.2023 |
| b. | Leistungsende: 30.04.2025 |
Alle erforderlichen Nebenleistungen sind mit der Hauptposition abgegolten.
2. Einsatzbereitschaft bei Alarmierung
Die Alarmierung erfolgt durch den Auftraggeber. Durch den zuständigen Mitarbeiter im Bauhof, werden genauere Festlegungen getroffen. Bei Alarmierung muss das handlungsfähige Eintreffen am Einsatzort innerhalb einer Stunde gewährleistet sein.
3. Qualifikation
Die Arbeiten des Winterdienstes sind durch qualifiziertes Fachpersonal auszuführen, d.h. sie sind stets von mindestens einem ausgebildeten Straßenwärter durchzuführen. Die Qualifikationen des/der zu benennenden Verantwortlichen entsprechend dem Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999) sowie Stahlschutzplanken-Info 2/2014, Qualifikationsnachweise für die Montagefachkraft nach ZTV- FRS sind bei der Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fehlen dieser Nachweise das jeweilige Angebot von der Wertung auszuschließen.
4. Zu Pos. 01 - Winterdienst nach Ist- Abrechnung
Als Winterdienstsaison gilt im Regelfall der Zeitraum vom 01.11. des laufenden bis zum 31.03. des folgenden Jahres.
Es kann von ca. 80 Einsatztagen pro Saison ausgegangen werden. Außerhalb dieses Zeitraumes ist im Bedarfsfall und auf Weisung des Auftraggebers der Winterdienst auch abzusichern. Erfahrungsgemäß ist für die winterdienstlich zu betreuenden Straßen im Ortsteil Breitenbach (ca. 12,5 km) ein Winterdienstfahrzeug erforderlich.
Diese sind über Einsatz- und Organisationspläne nachzuweisen. Der Einsatz von Subunternehmen ist im Rahmen der VOB gestattet und ausdrücklich durch den Auftraggeber rechtzeitig vor Leistungsbeginn des Auftragnehmers unter der Vorlage der Qualifikations- und Leistungsfähigkeitsnachweise des Subunternehmers genehmigen zu lassen. Eine Weitervergabe von Leistungen durch die Subunternehmer an weitere Subunternehmer oder Leistungsaustausch ist nicht zulässig.
Für die einzelnen Leistungen sind entsprechende Einsatz- und Organisationspläne auszuarbeiten und dem Auftraggeber zur Bestätigung vorzulegen. Die Organisation muss so gestaltet werden, dass alle Strecken ab bzw. bis zu folgenden Tageszeiten beräumt bzw. durchgängig in dieser Zeit befahrbar sind:
| a. | Montag bis Freitag von 04.30 bis 20.00 Uhr |
| b. | Samstag, Sonntag und Feiertag von 06.30 bis 20.00 Uhr |
Die Einsatzbereitschaft (siehe Punkt 2) des AN ist durch geeignete Maßnahmen eigenverantwortlich zu organisieren und dem AG gegenüber nachzuweisen. Die Kosten hierfür, sowie für die Beschaffung, Vorhaltung, Einsatz der Winterdiensttechnik und dgl., als auch für die Lagerhaltung des Streumaterials sind in die Einheitspreise einzurechnen.
5. Durchführung von Räum- und Streuarbeiten:
Beim Räumvorgang (zur-Seite-schieben des Schnees) sind Hindernisse zu umfahren.
Entwässerungseinrichtungen müssen frei bleiben. Der Schneewall soll am Straßenrand möglichst auf dem Bankett liegen. Möglichst kurz vor bzw. spätestens bei Frosteintritt sind Maßnahmen zur Verhinderung von Glatteisbildung durchzuführen. Bei anhaltender Glatteisbildung bzw. Schneefall sind die Gegenmaßnahmen fortzuführen. Zusätzliche Weisungen durch den Auftraggeber können erfolgen. Kreuzungsbereiche, Steigungen und lokal neuralgische Punkte sind vorrangig einzubeziehen. Subunternehmer sind speziell einzuweisen.
Alle erbrachten Leistungen sind nachweislich zu dokumentieren (Streustrecke, Tag, Uhrzeit, Temperatur, Straßenzustand, Name und Unterschrift des Fahrers, amtliches Kennzeichen des Winterdienstfahrzeuges, Unfälle, parkende Autos usw.). Diese Nachweise bilden die Grundlage für die Rechnungslegung. Bei Einsatz von softwaregestützter automatisierter Leistungserfassung ist dem Auftraggeber ein Zugang zu den erfassten Daten einzuräumen.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt monatlich, der Streumengen zum Quartals- bzw. Saisonende.
6. Straßenliste:
| Am Sensenhammer | Neuer Weg |
| An der Eller | Parkstr |
| An der Hech | Reinhardtsgrund |
| An der Heide | Rote Hohle |
| An der Linde | Sandweg |
| Zum Vessertal - Ab Kreuzung Parkstraße | Wilke |
| Hofgrund | Ziegenrücker Str |
| Kiesweg | Zu den Lärchen |
| Koppewiese | Zum Campingplatz |
| Langergrund | Zum Kohlsteig |
| Zur alten Mühle | Zum Tännig |
gez. André Henneberg
Bürgermeister
| Pos. | Bezeichnung [Einheit]
| Menge
| Einheitspreis (€) | Gesamtpreis (€) |
| 01.01 | Beräumung mit Pflug [km] | 13 |
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| 01.02 | Salzstreuung [km] | 6,5 |
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| 01.03 | Blähschieferstreuung [km] | 6,5 |
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| 01.04 | 1.1. und 1.2. gleichzeitig [km] | 6,5 |
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| 01.05 | 1.1. und 1.3. gleichzeitig [km] | 6,5 |
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| 01.06 | Kontrollfahrten [km] durch den Bereitschaftsdienst veranlasst, bei entsprechender Witterungslage unter Beachtung der Wettervorhersage zum gezielten Einsatz der Räum- und Streutechnik an lokalen Schwerpunkten Die Kontrollfahrten entfallen bei eindeutiger Witterungslage (Schnee- und Eisglätte offensichtlich vorhanden).
| 5 |
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| 01.07 | eigenverantwortlicher Bereitschaftsdienst [d] für Einsatz Winterdiensttechnik vom 01.11. - 31.03. der jeweiligen Wintersaison
| 125 |
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| 01.08 | Salzverbrauch incl. Lagerkosten und Umschlag [t]
| 13 |
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| 01.09 | Bereitstellung von Streusplitt u. Verbrauch wie bei Salz [t]
| 13 |
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| 01.10 | Vorhaltung bzw. Umrüstung von Winterdiensttechnik [d] für Tage, an denen kein WD durchgeführt wird
| 50 |
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| 01.11 | Eisrinnen (je 5 m) hacken [Stk.]
| 5 |
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| 01.12 | Handräumung der 3 Bushaltestellen [d] | 125 |
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Das durch den Straßenwinterdienst zu betreuende Streckennetz besteht aus zusammenhängenden Abschnitten von insgesamt ca. 13 km.
Die Abrechnung und Vergütung ist monatlich auf der Basis der angefallenen Leistung vorzunehmen. Termin ist der 15. des Folgemonats bzw. der letzte Tag des Folgemonats zum Winterende. Eine Lohn- und Preisgleitklausel wird nicht zugelassen. Die Anfahrt zu sowie die Leerfahrten zwischen den WD-Strecken sind in den EP mit einzukalkulieren. Es ist jeweils pro Straßenseite eine Fahrt erforderlich. Zusätzliche Fahrten werden angeordnet. Der Streumittelverbrauch ist zusätzlich zu ermitteln (Pos. 01.08 bis 01.10).