Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) der 3. Änderung des Bebauungsplans „Obere Aue“ / „An der Hauptstraße“ der Stadt Schleusingen / OT Waldau; Kartengrundlage: Lage- und Höhenplan, ALKIS / 13.11.2020; ohne Maßstab
Der Stadtrat der Stadt Schleusingen hat am 05.09.2023 mit Beschluss-Nr. SR 077/40/2023 in öffentlicher Sitzung den 2. Entwurf zur öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Obere Aue“ / „An der Hauptstraße“ der Stadt Schleusingen / OT Waldau [als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 12.07.2023 gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Dement-sprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.
Der 2. Entwurf zur öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Obere Aue“ /„An der Hauptstraße“ der Stadt Schleusingen / OT Waldau [als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 12.07.2023) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 02.10.2023 bis einschließlich 03.11.2023
in der Stadtverwaltung Schleusingen, Markt 9, 98553 Schleusingen während der Öffnungszeiten
| Montag: | 09:00 - 11:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 - 11:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 09:00 - 11:30, 14:00 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 09:00 - 11:45 |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen (Bebauungsplan und Begründung und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung) können, während der öffentlichen Auslegung, auch auf den Internetseiten der Stadt Schleusingen unter
https://www.schleusingen.de/Info-Service/Stadt-Schleusingen/Buergerservice/Bebauungsplaene-der-Stadt-Schleusingen eingesehen werden.
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Obere Aue“ / „An der Hauptstraße“ der Stadt Schleusingen / OT Waldau [als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] ist dem Übersichtslageplan (ANLAGE) zu entnehmen.
Schleusingen, den 15.09.2023 — -Siegel-
Henneberg
Bürgermeister
Anlage:
Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans „Obere Aue“ / „An der Hauptstraße“ der Stadt Schleusingen / OT Waldau