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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Liegenschaftsvermessung

nach dem Thüringer Vermessungs- und Informationsgesetz vom 16. Dezember 2008; zuletzt geändert am 18.12.2018 (GVBl. S.731, 760)

Ankündigung eines Anhörungstermins

Gemeinde:

Schleusingen

Gemarkung:

Hirschbach

Flur:

11

Flurstück:

26 - Eigentümer lt. Grundbuch:

Fritz Albrecht (geb. 30.09.1901)

Von September 2021 - Oktober 2022 führte mein Büro eine Liegenschaftsvermessung Straßenschlussvermessung in Hirschbach durch. Betroffen von dieser Zerlegung ist auch der Eigentümer (bzw. dessen Erben) des oben näher bezeichneten Flurstücks. Es wurde an seinem Flurstück ein fehlender Grenzpunkt wiederhergestellt.

Das Ergebnis dieser Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet.

Zuvor haben die Eigentümer die Möglichkeit, sich zu diesem Ergebnis zu äußern.

Der dazu vorgesehene Anhörungstermin findet am Montag, 09.10.2023 um 10.45 Uhr statt.

Treffpunkt ist am Hotel „Zum Goldenen Hirsch“.

Es ist den Eigentümern freigestellt, den Termin wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Kosten, die durch die Wahrnehmung des Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen

Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung (Grenzniederschrift inklusive Skizze) wird den Eigentümern unabhängig von ihrer Teilnahme am Anhörungstermin durch Offenlegung bekanntgegeben.

Diese Grenzniederschrift und die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten vom 10.10. - 10.11.2023 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Montag - Freitag) und von 08:00 bis 17:30 (Donnerstag) in den Räumen des

Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

Dipl.-Ing. Uwe Eberhard

Apothekergasse 7

98646 Hildburghausen

eingesehen werden. Ebenfalls einsehbar ist das Ergebnis unter https://www.hildburghausen-vermessung.de/oeffentliche-bekanntmachung.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch die Offenlegung das Ergebnis der o.g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Dipl.-Ing. U. Eberhard, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Apothekergasse 7 in 98646 Hildburghausen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter 03685/40510, per Fax unter 03685/405111 oder per mail über info@KatVermbuero-Eberhard.de.

gez. Dipl.-Ing. U. Eberhard (ÖbVI)