1.
In der Stadt Schleusingen wird am 1. September 2024 der Bürgermeister der Stadt gewählt. Der Wahlausschuss der Stadt Schleusingen hat in seiner Sitzung am 30. Juli 2024 folgende Wahlvorschläge als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.
2.
Folgende Wahlvorschläge sind als gültig zugelassen worden:
| Listen- Nr.
| Kennwort der Partei, der Wähler- gruppe oder des Einzel- bewerbers
| Name, Vorname
| Anschrift
| Erklärung | |
| Ja | Nein | ||||
| 1 | CDU | Brodführer, Alexander | Schleusingen |
| X |
| 2 | FWS | Henneberg, André | Schleusingen, OT Erlau |
| X |
Die Erklärung der Bewerber nach § 24 Abs. 3 ThürKWG zur Frage, ob sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet haben, ist in der Spalte „Erklärung“ hinter jedem Bewerber mit „Ja“ oder „Nein“ gekennzeichnet
3. Hinweise auf die Wahl des Bürgermeisters:
Durch den Wahlausschuss wurden zwei Wahlvorschläge als gültig zugelassen. Es gilt Verhältniswahl.
Der Wähler gibt seine Stimme in folgender Weise ab:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
Schleusingen den 9. August 2024
gez.
Sebastian Fleischmann
Stadtwahlleiter