1.
Am 1. September 2024 findet die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Schleusingen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2.
Die Stadt Schleusingen bildet 10 Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich
Wahlbezirk 1:
Regelschule Schleusingen
Helmut-Kohl-Str. 7
98553 Schleusingen
Wahlbezirk 2 (mit dem Ortsteil Fischbach):
Rehabilitationszentrum Schleusingen
Hildburghäuser Straße 36
98553 Schleusingen
Wahlbezirk 3:
Siedlerheim Gethles
OT Gethles
Siedlerweg 9
98553 Schleusingen
Wahlbezirk 4 (mit den Ortsteilen Geisenhöhn, Gottfriedsberg, Ratscher, Rappelsdorf):
Alte Schule Rappelsdorf
OT Rappelsdorf
Alte Dorfstr. 3
98553 Schleusingen
Wahlbezirk 5 (mit den Ortsteilen Heckengereuth, Oberrod, Waldau):
Dorfgemeinschaftshaus Waldau
OT Waldau
Hauptstr. 18
98553 Schleusingen
Wahlbezirk 6 (mit den Ortsteilen Hinternah, Silbach):
Brandtsköppshaus Hinternah
OT Hinternah
Springelbacher Weg 2
98553 Schleusingen
Wahlbezirk 7:
Sportplatz Schleusingerneundorf
OT Schleusingerneundorf
Neue Hauptstr. 134a
98553 Schleusingen
Wahlbezirk 8 (mit den Ortsteilen Breitenbach, St. Kilian):
Kulturhaus St. Kilian
OT St. Kilian
Denkmalsweg 7
98553 Schleusingen
Wahlbezirk 9:
Sportkomplex Erlau
OT Erlau
Unterm Dorfe 2
98553 Schleusingen
Wahlbezirk 10 (mit den Ortsteilen Altendambach, Hirschbach):
Bürgerhaus Altendambach
OT Altendambach
Dambachtal 109
98553 Schleusingen
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses wird ein Briefwahlvorstand gebildet. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstandes befinden sich im Ratssaal, Poststraße 4, 98553 Schleusingen.
Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag, dem 1. September 2024 um 16:00 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
3.1 Wahl des Bürgermeisters
Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
4.
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5.
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
6.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 01.09.2024 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Der Briefwahlvorstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.
7.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches):
8.
Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 2. September 2024 um 7:30 Uhr bis voraussichtlich 16 Uhr im Ratszimmer im Rathaus der Stadtverwaltung Schleusingen, Zimmer 2.6, Markt 9. 98553 Schleusingen für alle Wahlbezirke fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
9.
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
Schleusingen, 09.08.2024
gez.
Sebastian Fleischmann
Stadtwahlleiter