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Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

von Landschaftspflegemaßnahmen im „Silbachtal“ zwischen Erlau und Hirschbach - EIGENTÜMERAUSKUNFT

Betroffene Flächen im „Silbachtal“: Gemarkung Erlau - Flur 1 -

Flurstücke 4/1, 4/2, 5/2, 6/2, 10/2, 12/2, 18/3 und 21/2

Der Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. beabsichtigt in einem Talzug bei Erlau Landschaftspflegemaßnahmen durchführen zu lassen. Die geplanten Maßnahmen im „Silbachtal“ umfassen eine Instandsetzung durch Entbuschung und die Sturmholzbeseitigung auf den o.g. Flurstücken und sind Teil des Projektes „Blüten- und insektenreiche Bergwiesen im Naturpark Thüringer Wald“ im Rahmen des Sonderfonds Insektenschutz in Thüringen, finanziert durch den Freistaat Thüringen und aus Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) im Sonderrahmenplan Insektenschutz der Europäischen Union. Sie dienen dem Erhalt und der langfristigen Pflege der naturschutzfachlich wertvollen Bergwiesenkomplexe und werden im Zeitraum bis Ende Februar 2024 erfolgen.

Gemäß § 65 Abs. 1 BNatSchG haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Flurstücken Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstückes nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Von der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§ 65 Abs. 2 BNatSchG).

Da die Eigentümer der o.g. betroffenen Flurstücke nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Information der Betroffenen durch öffentliche Bekanntmachung. Diese erhalten hiermit die Möglichkeit, Ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie den genannten Stellen innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise oder Einwände schriftlich mit.

Für die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten entstehen aufgrund der Durchführung der Pflegemaßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen.

Die öffentliche Zustellung erfolgt hiermit durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Febraur 2009 (GVBl. S. 24), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131, 133).

Landratsamt

Hildburghausen

Amt für Umwelt

und Abfallwirtschaft

SG Untere

Naturschutzbehörde

Ansprechpartnerin

Frau Frank

Wiesenstraße 18

98646 Hildburghausen

Landschaftspflegeverband

Thüringer Wald e.V.

Rennsteigstraße 18

98673 Eisfeld

OT Friedrichshöhe

Ansprechpartnerin

Frau Ehmig

Tel.: 036704 80597

E-Mail:

m.ehmig@lpv-thueringer-wald.de