Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Offenlegung Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen

Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen

Vorhaben:

Straßenschlussvermessung B4 alt / L 3004 OD Schleusingerneundorf, 1. Teilabschnitt

In der

Gemeinde:

Schleusingen

Gemarkung:

Schleusingerneundorf

Betroffene Flurstücke:

Flur 6:

52/2, 52/3, 61, 63, 64, 70, 71, 75, 120, 121/1, 121/2, 121/3, 129/62

Flur 7:

249, 254, 255

Flur 8:

30, 31, 33, 35, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 157/3, 157/4, 158/1, 158/2, 158/6, 158/7, 158/8, 158/9, 160, 168

wurde eine Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 06.11.2023 - 06.12.2023

während der Öffnungszeiten

Montag bis

Mittwoch

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung

in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. (FH) Eckhard Bartenstein, Obere Braugasse 15 in 98646 Hildburghausen, eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Dipl.-Ing. (FH) E. Bartenstein, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Obere Braugasse 15 in 98646 Hildburghausen Widerspruch eingelegt werden.

Hildburghausen, den 25.10.2023

gez. Eckhard Bartenstein

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur