Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Schleusingen
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

der Offenlegung des Ergebnisses der Sonderung von Flurstücksgrenzen

In der Gemeinde Schleusingen, Gemarkung Hirschbach,

Flur 1, Flurstück 1/2

wurde eine

-

Sonderung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 12.12.2025 bis 09.01.2026

in der Zeit Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

in den Räumen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

Ulrich Pfeufer, Erich-Krempel-Str. 6, 98527 Suhl

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Ulrich Pfeufer, Erich-Krempel-Str. 6, 98527 Suhl schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Suhl, 28.11.2025

gez. Ulrich Pfeufer