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Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal"
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Neuwahl von Schöffen

Bewerber gesucht!

Für die neue Amtsperiode ab 2024 werden in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ wieder Bürger als Schöffe gesucht. Die Schöffentätigkeit ist ein wichtiger Beitrag für die Strafrechtspflege und damit zugleich zum Erhalt des Rechtsstaatsprinzipes in unserer Gesellschaft. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen gem. § 31 Gerichtsverfassungsgesetzes versehen werden.

Bei Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 sollten interessierte Bürger das 25. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre.

Bewerber müssen Einwohner einer Mitgliedsgemeinde unserer Verwaltungsgemeinschaft sein. Vereinigungen wie Kirchen, Parteien und Vereine sind ebenfalls aufgefordert, geeignete Personen für das Schöffenamt zu benennen.

Der Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde entscheidet per Beschluss über die Aufnahme interessierter Bürger auf die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen. Dabei hat die Gemeinde die §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu berücksichtigen.

§ 32 -

Personen, die unfähig sind zum Schöffenamt

§ 33 -

Personen, die aus persönlichen Gründen

nicht zum Schöffenamt berufen werden sollten

§ 34 -

Personen, die aus beruflichen Gründen

nicht berufen werden sollten

Die Vorschlagslisten werden nach erfolgter Beschlussfassung eine Woche in der Verwaltungsgemeinschaft öffentlich aufgelegt, um die Einspruchsmöglichkeit zu gewährleisten. Der Termin der Auflegung wird ortsüblich in den Gemeinden bekannt gemacht.

Ab sofort sind Bewerbungsbogen einschl. Erklärung im Original in der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ - Sekretariat - Bahnhofstraße 23, 07768 Kahla (Telefon: 036424 59110) erhältlich.

Die Formulare können auch unter www.vg-suedliches-saaletal.de „Schöffenwahl 2023“ abgerufen werden. Gleichzeitig sind die wichtigsten Fragen und Antworten auf unserer Homepage zum Schöffenamt hinterlegt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger geben ihren Bewerbungsbogen einschl. der Erklärung im Original bitte bis 31. März 2023 in der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ ab.

gez. Frank Schorcht

Gemeinschaftsvorsitzender

Neuwahl Jugendschöffen

Vorschläge für die Jugendschöffen werden von den Jugendhilfeausschüssen der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte aufgestellt.

Dennoch stehen für diese Wahl die Bewerbungsunterlagen in der VG „Südliches Saaletal“ und auf der Homepage zur Verfügung.