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Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal"
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Ausschreibung gemäß § 31 Absatz 1 Satz 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)

Gemeinde Rothenstein

Öffentliche Ausschreibung

gemäß § 31 Absatz 1 Satz 2

der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung

(ThürGemHV)

Die Gemeinde Rothenstein, als Eigentümerin, verkauft auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung folgende Liegenschaft zum Höchstgebot:

Alte Schule“, Kirchweg 2

in 07751 Rothenstein

Gemarkung:

Rothenstein

Flur:

1

Flurstück:

3

Grundstücksgröße:

295 m² zzgl. einer Teillfläche von ca. 274 m²

aus dem kommunalen Flurstück 116/9

Als Mindestgebot sind 200.000,00 Euro anzusetzen.

Das Grundstück ist mit einem ehemaligen Schulgebäude bebaut, die sogenannte „Alte Schule“.

Das Objekt befindet sich gemäß § 34 BauGB im Innenbereich, gilt als ortsüblich erschlossen. Die Bebauung hat sich an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Das Gebäude ist Bestandteil des Denkmalschutz Ensembles Kirche, Pfarrhaus und Alte Schule.

Das auf dem Grundstück befindliche zweigeschossige, geringfügig unterkellerte und freistehende Gebäude mit nicht ausgebauten Dachgeschoss wurde vor 1900 errichtet. Der bauliche Zustand ist befriedigend.

Derzeitig wird das Gebäude eigengenutzt. Eine Umnutzung des Gebäudes ist möglich und wirtschaftlich sinnvoll.

Erwerbsangebote sind im verschlossenen Umschlag bis zum 13.02.2024 (Datum des Poststempels) mit der deutlichen Kennzeichnung „Kaufangebot Alte Schule“ - bitte bis zum Stichtag nicht öffnen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“, Gemeinde Rothenstein, SG Liegenschaften, Bahnhofstraße 23 in 07768 Kahla,einzureichen.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Gemeinderat der Gemeinde Rothenstein. Es besteht keine Pflicht, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Für die Richtigkeit der Angaben im Verkehrswertgutachten wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Für weitere Auskünfte sowie die Einsichtnahme in das Gutachten steht das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ unter Tel. 036424 / 59166 bzw. der Bürgermeister unter Tel. 0152 / 54213739 zur Verfügung.

gez. Kühne

Bürgermeister