Der Gemeinde Zöllnitz obliegt nach dem Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG) die Ausübung der Fischerei für ihre eigenen Gewässer. Das Fischereirecht gibt die Befugnis, in einem oberirdischen Gewässer Fische, Neunaugen und Krebse sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln (Fische) zu hegen, zu fangen und sich anzueignen. Das Fischereirecht erstreckt sich auf Fischlaich und sonstige Entwicklungsformen der Fische sowie auf Fischnährtiere.
Mit dem Fischereirecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Ziel der Hege ist die Erhaltung und Förderung eines der Größe, Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Gewässers angepassten artenreichen und gesunden Fischbestands sowie die Pflege und Sicherung standortgerechter Lebensgemeinschaften. Soweit Besatzmaßnahmen erforderlich sind, insbesondere zum Aufbau und zur Stützung eines Fischbestands, ist ein Besatz aus gesunden, den Verhältnissen im Gewässer möglichst nahestehenden Beständen vorzunehmen.
Die Gemeinde Zöllnitz hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Ausübung ihres Fischereirechts für die Roda, Gemarkung Zöllnitz auf einer Länge von 2.600 m durch einen Fischerei-Pachtvertrag gemäß § 13 ThürFischG auf einen Dritten (Pächter) zu übertragen.
Vergabe erfolgt ab dem 01.02.2026
Bewerbungen können ab sofort bis zum 20.01.2026 bei der Gemeinde Zöllnitz oder VG „Südliches Saaltal“unter E-Mail gemeinde@zoellnitz.de eingereicht werden.
Das Mindestgebot beträgt 100,00 Euro Jahrespacht.
Mit formlosen Bewerbungsanschreiben sind folgende Punkte anzugeben/Unterlagen einzureichen:
| 1. | Name, Anschrift, Kontaktdaten |
| 2. | Angaben zu bisherigen Fischereierfahrungen |
| 3. | Kopie des gültigen Fischereischeins |
| 4. | Kopie des gültigen Ausweisdokumentes |
Über die Vergabe entscheidet der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung nach Ablauf der Bewerbungsfrist.