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Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal"
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Appell an alle Hundebesitzer in der Verwaltungsgemeinschaft

Sehr geehrte Hundebesitzer,

wir möchten aus gegebenem Anlass erneut darauf hinweisen, dass die Zahlung der Hundesteuer nicht von den allgemeinen Pflichten als Eigentümer von Hunden befreit. Das bedeutet, dass Hundekot vom Hundebesitzer aufzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen ist, sicherzustellen ist, dass Hunde unsere Sport- und Spielplätze nicht betreten, die Tiere und insbesondere im Wald und auf innerörtlichen Straßen an der Leine zu führen sind!

Regelmäßig erhalten wir Beschwerden von Einwohnern, die uns auf die Entsorgung von Hundekot durch die Hundeeigentümer im öffentlichen Raum hinweisen. Abgesehen davon, dass ein respektvolles Zusammenleben in unseren Gemeinden diese Entsorgung gebietet und die Säuberung der eigenen Flächen von Hundekot für die Grundstücksbesitzer und Mitarbeiter des Bauhofes nicht zumutbar ist, weisen wir nochmals darauf hin, dass nach der Ordnungsbehördlichen Verfügung unserer Verwaltungsgemeinschaft Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen durch Hundekot verpflichtet sind.

Bitte erfüllen Sie diese Pflicht und entsorgen Sie den Hundekot in Ihrer Restmülltonne! Ein Verstoß gegen diese Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird bei Nachweis einer solchen Pflichtverletzung mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 € geahndet werden.