Sehr geehrte Einwohner und Einwohnerinnen
unserer Verwaltungsgemeinschaft,
ein sog. Superwahljahr 2024 liegt vor uns. Unsere Bürger sind aufgerufen, bei Kommunal-, Landtags- und Europawahlen ihre Stimme abzugeben. Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer und Wahlhelferinnen ist es nicht möglich Wahlen durchzuführen. Jedem, der ein Wahlehrenamt übernimmt, gebührt deshalb unsere Anerkennung und unser Dank.
Die Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal sucht für ihre Mitgliedsgemeinden für das kommende Wahljahr 2024 Wahlhelfer und Wahlhelferinnen.
Termine für die Wahlen 2024
| Landratswahl | 26. Mai 2024 |
| Kreistagswahl | 26. Mai 2024 |
| Gemeinderatswahlen | 26. Mai 2024 |
| Ggf. Stichwahlen Landrat | 09. Juni 2024 |
| Europawahlen | |
| Landtagswahlen | 01. September 2024 |
Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung.
Bei Fragen zum Thema Wahlhelfer kontaktieren Sie uns gern per Telefon (036424/59120) oder per Mail (wahlen@vg-suedliches-saaletal.de)
Voraussetzungen
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein; Wahlberechtigt ist, wer
| 1. | am Wahltag: mind. 16 Jahre (bei Landtagswahl mind. 18 Jahre) und |
| 2. | seit mind. 3 Monaten mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet gemeldet ist |
Wahl im Wahlraum
Aufgaben und Funktionen des Wahlvorstands
Der Wahlvorstand besteht aus mehreren Personen. Er gewährleistet, dass die Wählerinnen und Wähler im Wahlraum ordnungsgemäß ihre Stimme(n) abgeben können und ermittelt nach Schließung des Wahllokals das Wahlergebnis.
Zeitaufwand
| • | In den Wahllokalen besteht nicht die ganze Zeit Anwesenheitspflicht. In der Regel ist die Präsenz nur Vormittag oder Nachmittag notwendig. Die Tätigkeit beginnt für die Frühschicht gegen 7:30 Uhr. |
| • | Ab 18:00 Uhr erfolgt nach Schließung des Wahllokals die Auszählung der Stimmen durch das gesamte Team. |
| • | Der Einsatz endet, wenn alle Stimmzettel ausgewertet und Niederschriften erstellt sind. Bei großen oder mehreren Wahlen an einem Wahltermin kann es vorkommen, dass am folgenden Tag weiter ausgezählt werden muss. |
Briefwahl
Aufgaben und Funktionen
| • | Auch der Briefwahlvorstand besteht aus mehreren Mitgliedern. Er trägt dafür Sorge, dass die eingegangenen Wahlbriefe für die Auszählung vorbereitet werden und ab 18:00 das Wahlergebnis ermittelt wird. |
Zeitaufwand
| • | Der Einsatz beginnt in der Regel am Nachmittag; die genaue Zeit wird im Berufungsschreiben mitgeteilt. |
| • | Der Einsatz endet, wenn alle Stimmzettel ausgewertet und Niederschriften erstellt sind. |
Aufgaben während der Wahl
Wahlvorsteher bzw. Wahlvorsteherinnen
| • | Die Aufgaben des Wahlvorstehers übernehmen in der Regel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal oder die Bürgermeister |
Schriftführer bzw. Schriftführerinnen
| • | Sie kümmern sich um das Wählerverzeichnis, nehmen die Wahlscheine entgegen bzw sammeln diese und übernehmen die Niederschrift über den gesamten Wahltag |
| • | Sie erfassen ab 18:00 Uhr die Ergebnisse der Auszählung und sind für die Erstellung der Schnellmeldung zuständig |
Beisitzer und Beisitzerin
| • | Sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen, Wahlscheine oder Ausweisdokumente der Wahlberechtigten, geben die Stimmzettel aus und haben ein Auge auf die Ordnung im Wahlraum |
| • | Sie zählen gemeinsam mit weiteren Mitgliedern des Wahlvorstands die Stimmen aus |
Schorcht
Gemeinschaftsvorsitzender