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Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal"
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Aktuelles

Aufhebung kraft Gesetzes der Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide nach § 266 Abs. 4 Bewertungsgesetz (BewG).

Sehr geehrte Grundstückseigentümer,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass mit Ablauf des 31.12.2024 alle Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide aufgehoben werden, die auf dem bisherigen Bewertungsverfahren (Einheitsbewertung) beruhen und vor dem 01.01.2025 erlassen wurden.

Mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz (GrStRefUG) wurde gesetzlich klargestellt, dass auch Einheitswertbescheide, mit denen ein Einheitswert für land- und forstwirtschaftliches Vermögen festgestellt wurde, Grundsteuermessbescheide, in denen der Grundsteuermessbetrag ermittelt wurde und Grundsteuerbescheide, in denen die Grundsteuer nach der Ersatzbemessungsgrundlage bemessen wurde, kraft Gesetzes zum 31.12.2024 aufgehoben werden.

Gleichwohl können auch nach dem 31.12.2024 noch Bescheide über die Feststellung des Einheitswerts- Stichtage vor dem 01.01.2025 erlassen, geändert oder aufgehoben werden. Im Bescheid soll eine Erläuterung darauf hinweisen, dass dessen Wirkung auf den 31.12.2024 begrenzt ist.

Ablauf und Verfahren Grundsteuerpflicht / Grundsteuermessbetrag

Das Finanzamt Jena ist als Bewertungsstelle für Ihre Grundsteuerpflicht zuständig und die VG „Südliches Saaletal“ ist an die darin enthaltenen Angaben gebunden. Sollten Einwände gegen den Grundsteuermessbescheid bestehen, sind diese ausschließlich an das Finanzamt Jena als zuständige Behörde zu richten.

Zur Ermittlung des Grundsteuerjahresbeitrags wird durch uns der vom Finanzamt festgelegte Messbetrag herangezogen. Mit den festgelegten Hebesätzen des Stadt- bzw. Gemeinderates ergibt sich der zu entrichtende Grundsteuerbetrag.

Steuerpflicht bei Eigentumswechsel

Entscheidend für die Grundsteuer ist das Eigentumsverhältnis zum 01. Januar des jeweiligen Kalenderjahres und somit ist Steuerschuldner derjenige, der zum 01. Januar eines Jahres als Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstückes im Grundbuch eingetragen ist.

Ein etwaiger Eigentumswechsel wird im Kaufvertrag geregelt, aber steuerlich wirksam wird dieser erst zu Beginn des neuen Kalenderjahres. Eine Umschreibung der Grundsteuer durch die Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ kann zudem erst erfolgen, wenn das zuständige Finanzamt das Grundstück zuvor dem neuen Eigentümer zugerechnet hat (Zurechnungsfortschreibung).

Hinweise Zahlungsverkehr

Zur Zeitersparnis und Vermeidung von Säumniskosten empfehlen wir die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Formulare hierzu finden Sie auf der Homepage der VG „Südliches Saaletal“ oder erhalten Sie in der Abteilung Steuern/Abgaben der VG „Südliches Saaletal“.

Durch die grundlegende Umstellung der Grundsteuer auf Grundlage der Grundsteuerreform ist nicht auszuschließen, dass Sie im neuen Kalenderjahr nicht sofort einen neuen aktualisierten Grundsteuerbescheid bekommen und ebenfalls am 15.02.2024 die erste Abbuchung noch nicht erfolgt. Dies würde dann bei Abschluss der Einarbeitung sowie nötigen Einpflegung der SEPA-Mandate nachgeholt.

Falls Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank für die Zahlung der Grundsteuerraten haben, bitten wir um dessen Kündigung, da die Beträge sich neu zusammensetzen werden. Sollten Sie den Dauerauftrag bestehen lassen, werden wir die Zahlungen der „alten Raten“ einbehalten und dann mit den Raten des neuen Bescheides verrechnen.