(Altenberga, Bibra, Bucha, Eichenberg, Freienorla, Großeutersdorf, Großpürschütz, Gumperda, Hummelshain, Kleineutersdorf, Laasdorf, Lindig, Milda, Reinstädt, Rothenstein, Schöps, Seitenroda, Sulza, Unterbodnitz, Zöllnitz und der Stadt Orlamünde)
Hiermit erfolgt die Festsetzung der Hundesteuer gemäß gültiger Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde durch öffentliche Bekanntmachung für diejenigen Steuerschuldner, die für das Jahr 2025 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben.
Für Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als ob Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Diejenigen Steuerzahler, bei denen sich Änderungen ergeben haben bzw. ergeben werden, erhalten pro Objekt einen neuen Steuerbescheid.
Den Haltern von Hunden, die zum 01.01.2025 erstmalig hundesteuerpflichtig sind, werden Bescheide für die im Jahr zu zahlende Hundesteuer zugesandt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der VG „Südliches Saaletal“, Bahnhofsstraße 23, 07768 Kahla, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Kahla, den 03.12.2024