Altenberga, Bibra, Bucha, Eichenberg, Freienorla, Großeutersdorf, Großpürschütz, Gumperda, Hummelshain, Kleineutersdorf, Laasdorf, Lindig, Milda, Reinstädt, Rothenstein, Schöps, Seitenroda, Sulza, Zöllnitz
und der Stadt Orlamünde
Hiermit erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs.3 Grundsteuergesetz und der Hundesteuer gemäß Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde durch öffentliche Bekanntmachung für diejenigen Steuerschuldner, die für das Jahr 2024 die gleiche Grund- und Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben.
Für Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als ob ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Diejenigen Steuerzahler, bei denen sich Änderungen ergeben haben bzw. ergeben werden, erhalten pro Objekt einen neuen Steuerbescheid.
Den Grundstückseigentümern und Haltern von Hunden, die zum 01.01.2024 erstmalig grund- oder hundesteuerpflichtig sind, werden Bescheide für die im Jahr zu zahlende Grund- und Hundesteuer zugesandt. Voraussetzung ist, dass vom Finanzamt Jena bereits ein Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid ergangen ist bzw. dem Steueramt Grundsteueranmeldungen vorliegen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Festsetzung der Grund- und Hundesteuer kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der VG „Südliches Saaletal“, Bahnhofstr. 23, 07768 Kahla, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Kahla, den 18.01.2024