Ergänzend zur Mitteilung vom Dezemberamtsblatt der VG Südliches Saaletal verweisen wir darauf, dass alle SEPA-Lastschriftmandate ihre Gültigkeit behalten.
Falls Sie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung der Grundsteuerbeträge erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun.
Erst mit Zusendung der neuen Bescheide werden entsprechend der Fälligkeiten die Beträge zur Grundsteuer durch uns abgebucht. Eine Kündigung des SEPA-Lastschriftmandates ist damit nicht erforderlich.
Die Bitte zur Kündigung bezog sich lediglich auf bestehende Daueraufträge die Sie Ihrer Bank (jedoch nicht der VG oder Gemeinde) erteilt haben. Falls diese fortbestehen, werden die alten Festsetzungen durch Sie weiter bezahlt, noch bevor die neuen Berechnungen erfolgen können und müssten dann aufwändig verrechnet werden.