Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Seitenroda am 23.02.2026 um 18:00 Uhr im Gemeinderaum Seitenroda ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Seitenroda gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, recht herzliche
Einladung
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Festlegung der anwesenden Mitgliederzahl (Stimmen) und der vertretenen Flächen sowie Verlesen der Tagesordnung |
| 2. | Information und Diskussion über zukünftige Jagdnutzung im Jagdrevier Seitenroda |
| 3. | Beschluss über die Art der Jagdnutzung ab 01.04.2026 |
| 4. | Beschluss Jagdverpachtung bzw. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages |
| 5. | Information und Sonstiges |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe.
Zur Anlegung des Jagdkatasters haben die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Jagdkatasters erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge) unaufgefordert vorzulegen.
Seitenroda, 26.01.2026
Jörn Tischer
Der Jagdvorsteher