die jährlichen Prüfungen der Standfestigkeit der Grabmale werden auf den Friedhöfen in kommunaler Trägerschaft in der 11. Kalenderwoche durchgeführt.
Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass bei angebrachten Aufklebern unverzüglich ein Fachbetrieb zur Abstellung der Unfallgefahr zu beauftragen ist, um die Standfestigkeit wieder herzustellen.
Bei akuter Gefährdung behält sich die Friedhofsverwaltung vor, sofort Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen.
Damit alle Grabverantwortlichen nicht von zukünftigen Ereignissen überrascht werden, bitten wir Sie sich vorab eigenständig den Zustand der Grabmale anzusehen, um eventuelle Lockerungen des Grabsteines umgehend beseitigen zu lassen.
Ihre Friedhofsverwaltung