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Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal"
Ausgabe 3/2025
Nichtamtlicher Teil
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Redaktionsrichtlinien für das „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal“

Redaktionsrichtlinien

für das „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal“

Allgemeines

Das „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal“ ist das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ sowie seiner Mitgliedsgemeinden Altenberga, Bibra, Bucha, Eichenberg, Freienorla, Großeutersdorf, Großpürschütz, Gumperda, Hummelshain, Kleineutersdorf, Laasdorf, Lindig, Milda, Reinstädt, Rothenstein, Schöps, Seitenroda, Sulza, Unterbodnitz, Zöllnitz und der Stadt Orlamünde. Es erscheint in der Regel monatlich mit einer Auflage von ca. 4.900 Exemplaren. Neben der gedruckten Ausgabe steht das Amtsblatt digital als pdf-Dokument zum Herunterladen auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft www.vg-suedliches-saaletal.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt besteht aus einem amtlichen Teil und einem nichtamtlichen Teil, die zusammen den redaktionellen Teil bilden, sowie aus einem Anzeigenteil. Im amtlichen Teil des Amtsblattes werden öffentliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft und ihrer Gemeinden sowie Amtliche Mitteilungen abgedruckt. Bei amtliche Mitteilungen handelt es sich in der Regel um Veröffentlichungen von Beitragen zur Information der Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft.

Darüber hinaus bietet der nichtamtliche Teil die Möglichkeit, Beitrage zur Unterrichtung der Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten zu veröffentlichen, die keine amtlichen Mitteilungen darstellen. Dies betrifft etwa Aktuelle Nachrichten aus den Gemeinden, Feuerwehrinformationen, Informationen aus den Vereinen und Kindergärten, Kirchennachrichten, Veranstaltungshinweise u.a..

Redaktionsschluss

Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich zum 10. des aktuellen Monats. Redaktionsschluss für eingereichte Beiträge ist regelmäßig der Donnerstag in der Woche vor Veröffentlichung um 16.00 Uhr. Abweichende Termine werden rechtzeitig im Amtsblatt bekanntgemacht. Zu spät eingereichte Beiträge können im darauffolgenden Amtsblatt ggf. Berücksichtigung finden.

Einreichen von Beiträgen

Zur Veröffentlichung bestimmte Beiträge werden ausschließlich in elektronischer Form berücksichtigt. Diese sind als Datei im.docx oder.pdf Format an hauptamt@vg-suedliches-saaletal.de zu adressieren. Bilder und Fotos werden ausschließlich im.jpg,.png.jpg,.bmp Format angenommen.

Die Auflösung für einen qualitativ hochwertigen Abdruck sollte mindestens 300 dpi betragen. Aufgrund interner Empfangsbeschränkungen sollte eine an uns übersandte Mail eine Größe von 10 MB nicht überschreiten.

Mit der Einreichung der Text- und Bildmaterialien bestätigt die einreichende Person, dass sie über die Urheberrechte und Nutzungsrechte für eine Verwendung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der VG Südliches Saaletal verfügt.

Sie versichert, dass die in den Berichten namentlich genannten und auf den Fotos abgebildeten Personen oder deren gesetzliche Vertreter mit der Veröffentlichung einverstanden sind sowie keine Rechte Dritter verletzt werden. Sie stellt die Verwaltungsgemeinschaft und sämtliche Mitgliedskommunen insoweit bei der Geltendmachung vermeintlicher Verletzungen derartiger Rechte durch Dritte frei.

Veröffentlichung und Inhalt

Die Entscheidung über die Veröffentlichung, Größe und Form der Beiträge sowie redaktionelle Anpassungen obliegt der Redaktion des Amtsblatts der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal.

Die Redaktion behält sich vor, eingereichte Beiträge zu redigieren, kürzen oder abzulehnen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.

Die Verantwortung für den Inhalt der bereitgestellten Beiträge, die im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal veröffentlicht werden, liegt beim Einreicher.

Eine Gewährleistung, insbesondere für die Platzierung von Veröffentlichungen, für deren vollständigen und richtigen Abdruck sowie die Folgen, die aus einer versehentlichen Unterlassung oder Fehlerhaftigkeit der Veröffentlichung entstehen, wird durch der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal und ihre Mitgliedskommunen ausdrücklich ausgeschlossen.

Das Amtsblatt dient vorrangig der allgemeinen Bürgerinformation. Alle eingereichten Beiträge sind sachlich, knapp und informativ zu formulieren. Sie dürfen keine politischen Aussagen oder Angriffe auf Dritte enthalten. Bei der Berichterstattung ist darauf zu achten, dass der Grundsatz der Neutralität gewahrt ist.

Es ist unzulässig, das Amtsblatt zur Verfolgung persönlicher Interessen oder für politische Zwecke zu nutzen. Eine Veröffentlichung von Leserbriefen oder von sonstigen Äußerungen einzelner Personen erfolgt nicht.

Beiträge, die gegen die Redaktionsrichtlinien, gegen gesetzliche Vorschriften, gegen die guten Sitten oder gegen die Interessen der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal oder ihrer Mitgliedskommunen verstoßen, werden nicht berücksichtigt

Kontakt

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“

Amtsblatt

Bahnhofstraße 23

07768 Kahla

Tel. 036424/59110

eMail: hauptamt@vg-suedliches-saaletal.de

Bestätigung Kenntnisnahme und Einverständnis mit Redaktionsrichtlinien

für das „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal“

in der Fassung vom 24.02.2025

Name, Vorname

Organisation

Ich bestätige, von den Redeaktionsrichtlinien des Amtsblatts der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal in der Fassung vom 24.02.2025 Kenntnis erlangt zu haben. Ich habe den Inhalt verstanden und bin mit diesen Richtlinien vollumfänglich einverstanden. Insbesondere versichere ich, dass ich bzw. die oben genannte Organisation Inhaber der Urheber- und Nutzungsrechte für eine Verwendung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der VG Südliches Saaletal sind.

Weiterhin versichere ich, dass die in eingereichten Beiträgen namentlich genannte und auf Fotos abgebildete Personen oder deren gesetzliche Vertreter mit der Veröffentlichung einverstanden sind sowie keine Rechte Dritter durch die Veröffentlichung verletzt werden.

Ich stelle die Verwaltungsgemeinschaft und sämtliche Mitgliedskommunen im Falle der Geltendmachung vermeintlicher Verletzungen derartiger Schutzrechte durch Dritte vollumfänglich frei.

Kahla, den

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Unterschrift