die Kommunale Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus der Stadt Kahla und den Gemeinden der VG Südliches Saaletal, erstellt aktuell für ihr Gebiet die kommunale Wärmeplanung. Die kommunale Wärmeplanung bildet eine Entscheidungshilfe, die aufzeigt, wie in einzelnen Gebieten zukünftig die Wärme erzeugt werden kann. Hierzu erfolgt die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete (§18 Wärmeplanungsgesetz, WPG).
Unterschieden wird dabei zwischen:
| 1. | dezentraler Versorgung - hier ist jeder Besitzer bei der Wärmeversorgung seiner Immobilie auf sich selbst gestellt und kann alle mit den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes konformen Heizungstechnologien wählen. Der Aufbau von Wärmenetzen wird hier nicht empfohlen. |
| 2. | zentraler Versorgung - hier handelt es sich um Gebiete, die sich grundsätzlich für den Aufbau von Nahwärmenetzen eignen. Den Kommunen werden weitere Planungsschritte zur genauen Prüfung der Umsetzung empfohlen. Im Falle der Eignung ist das Ziel, einen erheblichen Teil der Verbraucher an das Wärmenetz anzuschließen. |
| 3. | Wasserstoffnetzgebiet - es handelt sich um Gebiete, in denen ein Wasserstoffnetz besteht oder nach Aussagen des Netzbetreibers (TEN) künftig die Versorgung mit Wasserstoff vorgesehen ist |
| 4. | Prüfgebiet - sind Bereiche, wo eine klare Entscheidung hinsichtlich der Einteilung nicht getroffen werden kann und die daher in der Fortschreibung des Wärmeplans (nach fünf Jahren) erneut überprüft werden sollen. |
Auf Basis der Ausgangsanalyse erfolgt die Einstufung in vier Stufen (§19 WPG): die Wärmeversorgungsart ist für ein Gebiet sehr wahrscheinlich geeignet, wahrscheinlich geeignet, wahrscheinlich ungeeignet oder sehr wahrscheinlich ungeeignet. Für die Einstufung wurden unterschiedliche Indikatoren wie z.B. die wirtschaftliche Eignung, die Siedlungsstruktur, die bereits bestehende Wärmeversorgung usw. herangezogen und mit den Bürgermeistern diskutiert.
Aufgrund der fehlenden Positionierung der Netztreiber können aktuell noch keine Aussagen zur Eignung für die Wasserstoffversorgung getroffen werden.
Die Öffentlichkeit hat entsprechend des Gesetzes die Möglichkeit die Ergebnisse einzusehen und in einem Zeitraum von 1 Monat Stellungnahmen zur Einteilung der Gebiete zu beziehen. Die Ergebnisse der Einteilung für Ihre Gemeinde können Sie im Zeitraum 01.03.2025 bis zum 06.04.2025 über Link ( https://experience.arcgis.com/experience/d365129abbdc41858a6057b0f0e6339a/?draft=true )und QR-Code sichten. Stellungnahmen können Sie bis 06.04.2025 über die Internetseite, per E-Mail post@vg-suedliches-saaletal.de oder schriftlich an VG Südliches Saaletal, Bahnhofstraße 23, 07768 Kahla abgeben.
Ihre Stellungnahmen werden in der weiteren Planung berücksichtigt.
Zu beachten sind folgende Punkte:
| - | Es besteht kein Anspruch auf Einteilung zu einem bestimmten voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiet (§ 18 Abs. 2). |
| - | Aus der Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet entsteht keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bereitzustellen (§18 Abs. 2). |
| - | Im Wesentlich gilt somit, dass jeder Bürger ungeachtet dessen, in welchem Gebiet seine Immobilie liegt, die Möglichkeit hat, sich für eine individuelle (dezentrale) Versorgungslösung zu entscheiden. In Gebieten, die als „geeignet für eine zentrale Wärmeversorgung“ eingestuft wurden, sollen weitere Schritte unternommen werden, um die Umsetzung von Wärmenetzen detaillierter zu prüfen und bei Interesse voranzutreiben. Sollte dies nicht gelingen, ergeben sich daraus weder negative Konsequenzen für die Kommune noch für die Akteure, die sich darum bemühen. |
| - | Die Ergebnisse der Wärmeplanung führen für Sie zu keinen zusätzlichen Pflichten oder Anforderungen. Sollten Sie aktuell eine fossilbetriebene Heizungsanalage besitzen (z.B. Erdgas, Heizöl, Flüssiggas), können Sie diese, mit Ausnahme eines irreparablen Havariefalls, nach aktuellen Gesetzesstand ohne Einschränkungen bis 31.12.2044 nutzen. |
Mit den Bürgermeistern der Gemeinde Freienorla wurden aus terminlichen Gründen die Abstimmungen zur Einteilung zum einem späteren Zeitpunkt geführt. Die Ergebnisse können somit auf der Internetseite eventuell erst später veröffentlicht werden. Sollten die Ergebnisse nicht zum 01.03.2025 vorliegen, verschiebt sich der Zeitraum für die Stellungnahmen für diese Gemeinden entsprechend. Über den Beginn des Zeitraums für die Stellungnahmen wird auf der Internetseite der Stadt informiert.
Der Planungsprozess soll bis zum 31.08.2025 abgeschlossen werden. Im weiteren Verlauf der Planung sind noch Informationsveranstaltungen vorgesehen, in denen die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert wird und die Möglichkeit erhält, sich über das Wärmeplanungsgesetz oder aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren.