Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schirnewitz
| am: | Samstag den 12.04.2025 |
| um: | 19:00 Uhr |
| im: | Brauhaus Schirnewitz |
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdrevier Schirnewitz gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, recht herzliche
| EINLADUNG |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Bericht des Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft |
| 3. | Bericht der Jagdpächter |
| 4. | Bericht des Kassenführers |
| 5. | Auszahlung der Jagdpachterträge |
| 6. | Verschiedenes, Information, Anfragen |
| 7. | Gemeinsames Abendessen |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Zur Anlegung des Jagdkatasters haben die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Jagdkatasters erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften etc.) vorzulegen.
Schirnewitz den 13.02.2025
Der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft
Reinhold Krämer