Zu der nichtöffentlichen Versammlung
der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Seitenroda
am 20.03.2026 um 18:00 Uhr
in den oberen Gemeinderaum,
im Gerätehaus der Feuerwehr in Seitenroda
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen,
die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Seitenroda gehören
und auf denen Jagd ausgeübt werden darf,
recht herzliche
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Festlegung der anwesenden Mitgliederzahl (Stimmen) und der vertretenen Flächen sowie Verlesen der Tagesordnung |
| 2. | Rechenschaftsbericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Bericht des Jagdpächters |
| 4. | Rechenschaftsbericht des Kassenführers |
| 5. | Revisionsbericht des Rechnungsprüfers |
| 6. | Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes und Kassenführers |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2026/2027 |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Höhe der Auszahlung des Reinertrages pro Hektar |
| 9. | Information und Sonstiges |
| 10. | Gemeinsames Abendessen |
Die Auszahlung der Jagdpacht findet am 23.03.2026 von 17:00 bis 19:00 Uhr im Gemeinderaum Seitenroda statt.
Eine Auszahlung per Überweisung ist bei vorheriger schriftlicher formloser Beantragung unter Nennung der Kontodaten möglich.
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe.
Zur Anlegung des Jagdkatasters haben die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Jagdkatasters erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge) unaufgefordert vorzulegen.
Seitenroda, 24.02.2026
Jörn Tischer
Der Jagdvorsteher