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Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal"
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Bewerber/in als Schiedsmann oder Schiedsfrau

Die Amtszeit der Schiedsperson der Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft (VG) „Südliches Saaletal“ endet mit Ablauf des Kalenderjahres 2023. Nach § 1 Abs. 1 Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Thüringer Schiedsstellengesetz) hat jede Gemeinde grundsätzlich eine Schiedsstelle einzurichten. Kleine Gemeinden können allerdings auch mit anderen Gemeinden eine gemeinsame Schiedsstelle bilden. Die Mitgliedsgemeinden der VG „Südliches Saaletal“ haben eine solche gemeinsame Schiedsstelle gebildet.

Schiedsfrauen und Schiedsmänner nehmen in unserem Land seit langem Aufgaben der Streitschlichtung wahr und sind eine bewährte Institution. Sie können mithelfen, einen Streit zwischen Bürgern der Gemeinden friedlich beizulegen. Dabei erfolgt dies zudem schneller und kostenschonender als bei Inanspruchnahme eines Gerichts.

Die Aufgaben einer Schiedsstelle werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau (Schiedsperson) wahrgenommen. Diese Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig und wird daher nicht vergütet. Die durch den Betrieb der Schiedsstelle anfallenden Kosten werden durch die VG „Südliches Saaletal“ getragen. Weiterhin ist eine stellvertretende Schiedsperson zu wählen. Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden von der Gemeinschaftsversammlung der VG „Südliches Saaletal“ auf 5 Jahre gewählt.

Die VG „Südliches Saaletal“ bittet hiermit alle interessierten Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedsgemeinden der VG „Südliches Saaletal“ auf, sich für das gemeinsame Schiedsamt zu bewerben.

Ihre formlose Bewerbung richten Sie bitte an die VG „Südliches Saaletal“, Hauptamt, Bahnhofstr. 23 in 07768 Kahla. Bitte geben Sie dabei an:

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Name, Vorname, Geburtsname

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Anschrift

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Geburtstag, Geburtsort

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Beruf

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Telefon, E-Mail Adresse (wenn vorhanden)

Bitte bestätigen Sie in Ihrer Bewerbung, dass Sie damit einverstanden sind, dass Ihre Daten an die beteiligten Gremien (Gemeinschaftsversammlung) weitergegeben werden dürfen. Die Übermittlung der Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Wahl durch die Gemeinschaftsversammlung der VG „Südliches Saaletal“.

gez. Schorcht

Gemeinschaftsvorsitzender