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Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal"
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungssatzung

Satzung der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal"

über die öffentliche Bekanntmachung

(Bekanntmachungssatzung)

vom 31.03.2023

Aufgrund des § 19 Abs. 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBI. S. 414, 415) beschließt die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal" am 23.03.2023 folgende Bekanntmachungssatzung:

§ 1

Bekanntmachung von Satzungen

(1) Satzungen der Verwaltungsgemeinschaft werden öffentlich bekannt gemacht durch Veröffentlichung in dem Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal".

(2) Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird allen Haushalten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal" kostenlos zur Verfügung gestellt.

(3) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse eine Satzung nicht in der durch Absatz 1 festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt in dringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung der Satzung durch Aushang an folgenden Verkündungstafeln

Nach Wegfall des Hinderungsgrundes wird die öffentliche Bekanntmachung der Satzung unverzüglich in der nach Absatz 1 festgelegten Form nachgeholt. Auf die Form der Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen.

§ 2

Bekanntmachung von Sitzungen

Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung erfolgt durch Aushang an den in § 1 Abs. 3 aufgezählten Verkündungstafeln. Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen werden.

§ 3

Sonstige öffentliche Bekanntmachungen

Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt § 1 Abs. 1 entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt. Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Bekanntmachungsverordnung) in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.

§ 4

In-Kraft-treten

Diese Satzung tritt am 16.04.2023 in Kraft.

Kahla, den 31.03.2023 — Siegel

Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal"

gez. Schorcht

Gemeinschaftsvorsitzender