Aufgrund der §§ 55 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 115) erlässt die VG Südliches Saaletal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 6.896.600 € | |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 119.800 € | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 1.571.200 € festgesetzt. Damit beträgt die Festsetzung der Verwaltungsumlage für das Haushaltsjahr 2023 je Einwohner 146,36 €.
§ 5
Zur Finanzierung der ungedeckten Betriebskosten der Kindertageseinrichtung werden die monatlichen Abschlagszahlungen je angemeldeten Kind auf 560,00 € festgesetzt.
§ 6
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
§ 7
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Kahla, den 05.05.2023
VG Südliches Saaletal
(im Original gezeichnet)
Schorcht
Gemeinschaftsvorsitzender
Bekanntmachungsvermerk:
Vorstehende Satzung wurde vom Landratsamt Saale-Holzland-Kreis mit Schreiben vom 04.05.2023 unter Az. 902.5823/0073 gewürdigt und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan der VG Südliches Saaletal für das Haushaltsjahr 2023 liegt vom 15.05.2023 - 02.06.2023 in der VG „Südliches Saaletal“, Kämmerei, Zimmer 301, Bahnhofstr. 23, Kahla, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.