Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Kahla beschloss in ihrer jährlichen Sitzung am 27.03.2023, aus den Reinerträgen der Genossenschaft zum Stichtag 31.12.2022 10 €/ha an die Eigentümer der Jagdflächen in der Gemarkung Kahla auszuzahlen.
Die Berechnung des Auszahlungsbetrages wird aus volle 1/10 Hektarflächen abgerundet.
Die Auszahlung erfolgt auf schriftlichen Antrag.
Anträge können bis zum 30.06.2023 beim Jagdvorsteher der Stadt Kahla eingereicht werden.
Verspätete Antragstellungen können nicht berücksichtigt werden.
Schönfeld
Jagdvorsteher