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Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal"
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen

In der Gemeinde Rothenstein

Gemarkung:

Rothenstein

Flur:

1; 3; 7

Flurstück(e):

116/9, 120/2; 598/5, 622, 626, 629, 630, 632/1, 633, 634/11, 667/2, 667/10, 667/12, 674/5, 674/6, 674/8, 675, 676, 677, 679, 682/1, 683, 685, 686/1, 687/1, 688, 691, 692, 693, 694/1, 696/1, 696/2, 697, 699/2, 703, 704, 706, 711, 726, 727, 1848; 1752, 1758

wurde eine

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. 574) durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 26.06.2023 bis 28.07.2023 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag verlängert bis 18.00 Uhr und Freitag bis 12.30 Uhr

in den Räumen der

Vermessungsstelle ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Jens Gabler,

An der Brauerei 2, 07745 Jena

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o.g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle Dipl.-Ing. (FH) Jens Gabler, An der Brauerei 2, 07745 Jena Widerspruch eingelegt werden.

Jena, den 17.06.2023

Jens Gabler (ÖbVI)